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ypg
Mir ist so, als wenn ich gestern im TV bei den "Baurettern" gehört habe, dass so ein Passus gesetzeswidrig ist. Also dann, wenn man selbst als Bauherr auf seinem eigenen Land auftritt.Ich sage ja nicht, dass ich so eine Formulierung gut finde. Ich gebe nur die Begründung des GUs wieder, da ich diese Formulierung sonderbar fand. Es hörte sich aber nicht danach an, das einem per se der Zugang zur Baustelle verwehrt wird.
Entweder man kann damit leben oder nicht! Wenn man damit nicht leben kann und der GU nicht nachgibt, dann muss man sich einen anderen GU suchen. Ganz einfach!