andimann
Moin,
Nochmal, warum ist das so ein Problem für dich? Die Baugenehmigung ist doch kein Eigentumsnachweis für das Grundstück. Wenn es Stress mit den GU gibt und der rückt die Unterlagen nicht raus, sollte es kein großes Problem sein, vom Bauamt deine Kopie der Unterlagen noch mal stempeln zu lassen.
Sprich, wenn du ernsthaften Stress mit dem GU hast, sind diese Unterlagen sicher dein kleinstes Problem.
Das Thema mit dem Hausrecht ist ein ganz anderes. Wenn der wirklich das "richtige" Hausrecht haben will, wäre das für mich ein absolutes NoGo und nicht verhandelbar.
Ihr habt das aber leider schon unterschrieben. Warum sollte der GU nun davon abweichen? Habt ihr den Vertrag nicht prüfen lassen?
Viele Grüße,
Andreas
ich habe dunkel im Hinterkopf, dass es schlicht und einfach Vorschrift ist, dass die Baugenehmigung auf der Baustelle verfügbar sein muss. Und vermutlich im Original, damit irgendein Beamter auch immer sehen kann, dass ihr da das richtige Haus baut.Ich werde mal das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen und anfragen, weshalb sie die Unterlagen im Original benötigen.
Nochmal, warum ist das so ein Problem für dich? Die Baugenehmigung ist doch kein Eigentumsnachweis für das Grundstück. Wenn es Stress mit den GU gibt und der rückt die Unterlagen nicht raus, sollte es kein großes Problem sein, vom Bauamt deine Kopie der Unterlagen noch mal stempeln zu lassen.
Sprich, wenn du ernsthaften Stress mit dem GU hast, sind diese Unterlagen sicher dein kleinstes Problem.
Das Thema mit dem Hausrecht ist ein ganz anderes. Wenn der wirklich das "richtige" Hausrecht haben will, wäre das für mich ein absolutes NoGo und nicht verhandelbar.
Ihr habt das aber leider schon unterschrieben. Warum sollte der GU nun davon abweichen? Habt ihr den Vertrag nicht prüfen lassen?
Viele Grüße,
Andreas