6000€ pro Jahr, davon werden 20% erstattet. §35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz
F Fuchur 1 März 2018 Teilen #7 6000€ pro Jahr, davon werden 20% erstattet. §35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz
O Otus11 1 März 2018 Teilen #9 kaho674 schrieb: Suche gerade diesen Höchstbetrag. Steht der irgendwo? Zum Vergrößern anklicken.... 35a Einkommensteuergesetz: 20 %, max. 1.200 €
kaho674 schrieb: Suche gerade diesen Höchstbetrag. Steht der irgendwo? Zum Vergrößern anklicken.... 35a Einkommensteuergesetz: 20 %, max. 1.200 €
T toxicmolotof 1 März 2018 Teilen #10 Also schön langsam anbauen.... so über die nächsten 10 Jahre...
kaho674 1 März 2018 Teilen #11 Ja, wer klug ist, zieht die Sache in die Länge, wenn es teuer wird. :cool:
ares83 1 März 2018 Teilen #12 Wichtig ist das das nur auf den Arbeitslohn geht, dieser muss extra ausgewiesen sein.