kaho674
Guter Hinweis. Eventuell muss ich die Handwerker noch mal um mehr Details auf der Rechnung bitten.Wichtig ist das das nur auf den Arbeitslohn geht, dieser muss extra ausgewiesen sein.
Guter Hinweis. Eventuell muss ich die Handwerker noch mal um mehr Details auf der Rechnung bitten.Wichtig ist das das nur auf den Arbeitslohn geht, dieser muss extra ausgewiesen sein.
Für mich ist keines der genannten Beispiele vergleichbar mit Eurem Nebengebäude. Die genannten Dinge haben alle eine Verbindung zum Hauptgebäude bzw bei Hecke oder Zaun ein Ausbau des Gartens/Geländes.Ist doch jetzt neu. Auch bei Neubau in einem bestehendem Haushalt.
...Nun werden erstmals auch bestimmte Handwerkerkosten für Erweiterungs- und Neubaumaß-nahmen steuerlich begünstigt. „Das kann der Anbau eines Wintergartens, der Dach- oder Kellerausbau sein, aber auch der Einbau eines Kachelofens oder eine Grundstücksumrandung in Form einer Mauer, eines Zaunes oder einer Hecke“,...