K
Katja0110
Nun, ich weiß gar nicht, ob es gut oder schlecht ist.
Das einzige, was ich zu dem Thema weiß ist, dass diese fiktive Baugenehmigung nach der 3 monatigen Frist, die das Bauamt hat, greift.
Aber ab wann genau beginnt diese Frist?
Ab der Eingangsbestätigung? Ab dem Tag, wo der Antrag auf Vollständigkeit geprüft wird?
Und wie verhält es sich, wenn es der Antrag nach Baubeginn theoretisch doch abgelehnt werden würde, weil z.B. Grenzen nicht eingehalten wurden oder sonst was?
Das einzige, was ich zu dem Thema weiß ist, dass diese fiktive Baugenehmigung nach der 3 monatigen Frist, die das Bauamt hat, greift.
Aber ab wann genau beginnt diese Frist?
Ab der Eingangsbestätigung? Ab dem Tag, wo der Antrag auf Vollständigkeit geprüft wird?
Und wie verhält es sich, wenn es der Antrag nach Baubeginn theoretisch doch abgelehnt werden würde, weil z.B. Grenzen nicht eingehalten wurden oder sonst was?