Da wäre sie wieder... die Energieeinsparverordnung-„unlogik“!
Wenn ICH neu bauen würde, würde ich mir die mühe machen und die in der Energieeinsparverordnung auch bestehende Möglichkeit der „Freistellung“ erklagen. (Zumindest würde ich sehr tief in diese Materie eintauchen und es versuchen.)
Gemäß dem Herrn Konrad Fischer, kann dich die Energieeinsparverordnung NICHT zwingen, eine Technik zu installieren welche sich NICHT innerhalb von 10Jahren amortisiert.
Diese Regelung ist angeblich auch in der eigentlichen Energieeinsparverordnung verankert.
Heißt also; Wenn Du nachweisen kannst, dass die extra Aufwendungen für die Erreichung des Energieeinsparverordnung-Standards gegenüber einer „herkömmlichen Bauweise“ sich innerhalb von 10 Jahren NICHT amortisieren, kannst Du eine Freigabe bekommen.
Und DAS es sich auf 10 Jahre meist nicht rechnet, wird selbst hier im Forum nicht bezweifelt.
(Google mal „Konrad Fischer und Energieeinsparverordnung“. Kost doch nichts ausser bisl Zeit. Ist auch interessant. So oder so.)
Mal sehen was jetzt an Diffamierungen auf mich einprasselt...
:)
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat entfernt.