1) Zuständig und verantwortlich ist der TGA-Fachplaner, nicht der Architekt. KLingt zwar bei einem Feststoffofenschornstein doof, aber er gehört zur technischen Anlage. Alternativ sollte auch der Ofenhersteller oder Verkäufer technische Mindestvorgaben machen.
2) Wie der Abzug auszusehen hat, klärt der Bezirksschornsteinfeger. Er ist für die bauliche Abnahme zuständig.
Es ging weder um die technische Auslegung und die Detailplanung, noch um die bauliche Abnahme.
Klingt irgendwie so als könne Dir ein Planer ein Haus entwerfen - ohne Heizung (obwohl Kunde sagt „will Heizung haben“) - und am Ende sagen: „Naja, Heizung ist ja technische Gebäudeausrüstung, da bin ich raus. Liegt in der Verantwortung des TGA...“
Ein Architekt ist nach wie vor ein Dipl.-Ing. (oder neumodisch M.Sc.) und allein der Abschluss verpflichtet ihn in gewissen Bereichen sein Handeln zu verantworten. Mag bei BWL anders sein...
... was der Mediziner damit zu tun hat, weiß ich auch nicht. Wenn Du aber mit Fieber und üblen Husten zu ihm gehst, er Dich nicht abhört und kein Fieber mißt und Dich einfach wieder heim schickt und Du am gleichen Tag noch mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus kommst, kannst Du Dir sicher sein, dass er Probleme bekommt. Da nützt auch kein Verweis darauf, dass es Pneumologen gibt...
Manchmal bedarf es dann doch etwas mehr als nur 5 Minuten Tante Google zu fragen. [emoji6]