Sichtdreieck in Zone 30 und rechts vor links

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S

subesili

Auf der einen Seite kotzt mich natürlich das Sichtdreieck als solches an, da ich auch schon mal gehört habe, dass es sowas bei rechts vor links nicht gibt (allerdings ohne Quellenangabe).

Will man es nach den Vorschriften konstruieren, geht es an unserer Ecke schlicht und einfach nicht, da untergeordnete und vorfahrtsberechtigte Straße identisch ist. Dieses Problem lässt die Stadt aber nicht gelten.

Ich befürchte nur, dass der Nachbar durchkommt und wir nicht. Sieht für mich nach Willkür und irgendwelche Seilschaften im Hintergrund aus.
 
Z

Zaba12

Da wird keine Seilschaft hinter sein. Das Anschreiben zwingt das Amt zur Prüfung und anschließender Reaktion.

Das Kind ist zu dem Zeitpunkt in den Brunnen gefallen, wo der Nachbar nicht direkt auf Dich sondern das Amt zugegangen ist. kann passieren. Denn Leuten kann man halt nur vor den Kopf schauen. Wahrscheinlich grüßt der Nachbar X jeden Morgen noch freundlich.

Mach das Beste draußen und Versuch es so kostenneutral oder günstig wie möglich zu erledigen.
 
D

Deliverer

Es wäre in unserem Fall ein und dieselbe Straße und damit habe ich kein Dreieck.
So sehe ich das auch. Rechts vor Links schließt diese Dreiecks-Regelung aus.
Aber ich beziehe mich jetzt auch nur auf das, was Du geschrieben hast. Paragraphen habe ich nicht angeschaut (und dürfte sie auch gar nicht auslegen...).
 
A

Alex85

Preis ist ja nicht das Ding. Zieh halt die Plastikbahnen wieder bis zur nötigen Höhe wieder raus. Ist nur doof für den geplanten Sichtschutz.

Ich kenne mich mit dieser Vorschrift nicht aus, aber wenn dies hier so gälte, müsste in unserem aktuellen Wohngebiet wohl ausnahmslos jeder Besitzer eines Eckgrundstückes die Abrissbirne oder den Bagger holen [emoji4]

Der genannte Paragraph beinhaltet ja durchaus Entscheidungsspielraum ... du hast einen Bescheid zur Beseitigung erhalten? Dann geh damit doch zum Anwalt, um ggf Widerspruch einzulegen.
 
Z

Zaba12

Preis ist ja nicht das Ding. Zieh halt die Plastikbahnen wieder bis zur nötigen Höhe wieder raus. Ist nur doof für den geplanten Sichtschutz.

Ich kenne mich mit dieser Vorschrift nicht aus, aber wenn dies hier so gälte, müsste in unserem aktuellen Wohngebiet wohl ausnahmslos jeder Besitzer eines Eckgrundstückes die Abrissbirne oder den Bagger holen
Damit haben meine Eltern auch versucht zu argumentieren.
O-Ton des Amts: "Ja Sie haben Recht, aber bei Ihnen liegt eine Beschwerde vor - bei den anderen nicht"
 
E

Evolith

Müssen die nicht Auskunft geben, wer sich beschwert hat? Dann kannst ja mal schauen, wie es um sein Grundstück aussieht.
Ansonsten würde ich den Bescheid auch mal anwaltlich prüfen lassen.
Kannst ja auch mal beim Amt nachfragen, wie viele Sichtschutzbahnen du rausziehen müsstest. Eventuell reicht denen ja schon die oberste Reihe.

Bei uns gab es auch Beschwerden, dass wir mit unserem Bau ja die armen Vögel stören würden und dann wenigstens NIst-Hecken (mit Beispielen was zu empfehlen wäre) zu pflanzen sein. Ich bin gespannt, ob das mal eine Vorgabe bei uns auslöst. Meine 3 Katzen würden sich über das Buffet freuen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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