Naja, dass der Nachbar seine neuen Nachbarn als Bereicherung sieht, wird hier nicht der Fall sein. Denen ist vermutlich die Freifläche wichtiger. Kann ich nachvollziehen (also den Teil, dass man sich nicht unbedingt über neue Nachbarn freuen muss).
Ihre Reaktion finde ich etwas merkwürdig: als würde die Drohung alles zu kontrollieren irgendwas ändern. Ganz im Gegenteil, man macht sich das Leben schwer. Solange alles im Einklang mit den Bestimmungen des Bebauungsplan ist, ist es halt so. Da wären eher die Adressaten für den Groll die Pfeifen, die den Bebauungsplan aufgestellt haben - wenn es denn Planungsfehler gäbe. Aber so muss man einfach akzeptieren, dass jeder im Rahmen des Bebauungsplan sein Recht hat sein Haus auf das Grundstück zu stellen.
Was das Aufschütten und den dadurch entstehenden „Feldherrenhügel“ angeht, kann ich ein mulmiges beim Nachbarn schon verstehen, aber solange die 1.30m auf der Südseite auch bei der Abstandsflächenberechnung richtig berücksichtigt wurde, ist Groll ggü. dem Bauherren eigentlich fehl am Platze. Hier sähe ich tatsächlich eher eine Schwäche im Bebauungsplan, die man leider sehr häufig sieht (auch bei uns). Die Geländetopologie wird kaum bis gar nicht im Bebauungsplan berücksichtigt. Da wird so getan als sei alles eben ... und wundert sich dann über solche Halligen [emoji6] Hätte man hier bspw. eine Splitlevelbauweise gefordert, hätte auf das abfallende Gelände reagiert werden können. Aber die Mühe macht sich kaum einer.
Kurzum, schade das der Nachbar so reagiert. Es wurde ja schon geschrieben, wenn er da freie Sicht hätte dauerhaft haben wollen, hätte er sich das Grundstück halt kaufen müssen [emoji6]