Das kommt häufiger vor als gedacht. Bei uns war ein Basispaket Außenanlagen(Terrasse, Podest, Stellplatz, Zuwegung, Traufstreifen, Mülltonnenstellplatz) mit im Hauspreis und ich kenne mind. 3 weitere große GÜ‘s, welche das ähnlich handhaben.
Aber es ist nicht Usus.
Gerade heutzutage nehmen die Leistungen der GUs eher ab, damit der Preis nicht erhöht werden muss.
Kann es sein, dass ein Architekt/BU verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass die vom Bebauungsplan erwarteten Stellplätze auch gebaut werden? Zumindest dass sie im Bauantrag mit beantragt werden? Ich halte das für schlüssig. Wann letztendlich der Bauherr dort was verwirklicht, steht auf einem anderen Blatt.
Bei uns war es zumindest so, dass der Architekt/GU auf unseren Wunsch hin das Carport mit beantragt hat (Statik muss ja auch eingereicht werden), das Carport aber selbst bauseits erstellt wurde.
Einen Fahrradständer kann man überall hinklemmen, das würde ich als GU auch vernachlässigen, dem Bauherren nochmal drauf hinweisen, dass er vonnöten ist.
Ansonsten muss ein GU gar nichts. Sein Angebot kann man annehmen oder ablehnen. Letzteres würde bedeuten, bei jemand anderen den Werkvertrag zu unterschreiben.
Edit: Ein Stellplatz muss man genehmigen lassen, und deshalb geht der GU drauf ein.
Einen Baum pflanzt Du selbst, der wird nicht genehmigt ;)