K
Kekse
Der 306 nicht, der verlangt „fremde“ Sachen. Aber ich als Nichtjurist sehe recht gute Chancen auf den 306a (Häuser sind per Definition Gebäude, die der Wohnung von Menschen dienen. Von „derzeit bewohnt“ steht da nichts). Evtl. kann die Staatsanwaltschaft auch noch etwas aus der Gefährdung der Nachbarhäuser machen (wenn hoffentlich nicht wirklich etwas überspringt, sonst ist der Fall eh klar).
Ganz abgesehen davon, dass die Feuerwehr meistens zu schnell ist und die Aktion das Problem in der Regel eh nicht löst.
Ganz abgesehen davon, dass die Feuerwehr meistens zu schnell ist und die Aktion das Problem in der Regel eh nicht löst.