J
JamaikaJoe
Hallo in die Runde!
Meinen Eltern gehört ein vermietetes Grundstück mit Haus BJ 1960.
Meine Frau und ich überlegen, ob wir dort ein Haus für uns bauen möchten. (Abriss des Bestandshaus)
Von der Gemeinde habe ich freundlicherweise den Bebauungsplan erhalten. Siehe Anhänge.
Nun kann ich als Unkundiger in den Plan viel hineininterpretieren. Daher wäre es toll, wenn Ihr mir bei ein paar Fragen helfen könnt.
Von Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Traufhöhe, etc. sehe ich im Bebauungsplan nichts. Welche anderen Dokument muss ich noch bei der Gemeinde anfordern, um über weitere Vorgaben Gewissheit zu bekommen? Etwa die in der Erklärung genannte Baunutzungsverordnung (sh. Anhang)?
Darf die ganze, von der blauen Baulinie umrandete Fläche als Erdgeschoss genutzt werden?
Ein Anhang zeigt meinen Versuch die blau umrandete Fläche in Google Maps maßlich einzuschätzen.
Ich vermute es gibt eine maximale Dachfirsthöhe, die bei 50grad Dachneigung die Dachgeschossgrundfläche so einschränkt, dass sie deutlich kleiner ist, als die blau umrandete Fläche. Seht Ihr das auch so?
Lässt es der Bebauungsplan zu, dass die Dachgeschossgrundfläche kleiner sein darf, als die Ergeschossgrundfläche?
Z. B. wenn der Dachfirst von Nord nach Süd verläuft, das Dach aber nur über 2/3 der Erdgeschoss-Nord-Süd-Länge geht=> Dachterrasse am Südgiebel möglich?
Die Garage darf nach meinem Verständnis nur so groß sein wie es die rot-gestrichelte Linie anzeigt.
Aktuell dockt an die Garage in Ostrichtung jedoch noch eine gemauerte Hobbywerkstatt an und daran ein gezimmerter Schuppen bis zum Wohnhaus.
Diese L-förmige Einrahmung des Südwestgartens gefällt uns, steht so m. E. aber nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan.
Wie wahrscheinlich ist es, bei neuem Wohnhaus dort wieder mit Nebengebäuden (Doppelgarage und Hobbywerkstatt, kein Schuppen) andocken zu dürfen?
Danke bereits für Eure Meinungen dazu!
Jo
Meinen Eltern gehört ein vermietetes Grundstück mit Haus BJ 1960.
Meine Frau und ich überlegen, ob wir dort ein Haus für uns bauen möchten. (Abriss des Bestandshaus)
Von der Gemeinde habe ich freundlicherweise den Bebauungsplan erhalten. Siehe Anhänge.
Nun kann ich als Unkundiger in den Plan viel hineininterpretieren. Daher wäre es toll, wenn Ihr mir bei ein paar Fragen helfen könnt.
Von Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Traufhöhe, etc. sehe ich im Bebauungsplan nichts. Welche anderen Dokument muss ich noch bei der Gemeinde anfordern, um über weitere Vorgaben Gewissheit zu bekommen? Etwa die in der Erklärung genannte Baunutzungsverordnung (sh. Anhang)?
Darf die ganze, von der blauen Baulinie umrandete Fläche als Erdgeschoss genutzt werden?
Ein Anhang zeigt meinen Versuch die blau umrandete Fläche in Google Maps maßlich einzuschätzen.
Ich vermute es gibt eine maximale Dachfirsthöhe, die bei 50grad Dachneigung die Dachgeschossgrundfläche so einschränkt, dass sie deutlich kleiner ist, als die blau umrandete Fläche. Seht Ihr das auch so?
Lässt es der Bebauungsplan zu, dass die Dachgeschossgrundfläche kleiner sein darf, als die Ergeschossgrundfläche?
Z. B. wenn der Dachfirst von Nord nach Süd verläuft, das Dach aber nur über 2/3 der Erdgeschoss-Nord-Süd-Länge geht=> Dachterrasse am Südgiebel möglich?
Die Garage darf nach meinem Verständnis nur so groß sein wie es die rot-gestrichelte Linie anzeigt.
Aktuell dockt an die Garage in Ostrichtung jedoch noch eine gemauerte Hobbywerkstatt an und daran ein gezimmerter Schuppen bis zum Wohnhaus.
Diese L-förmige Einrahmung des Südwestgartens gefällt uns, steht so m. E. aber nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan.
Wie wahrscheinlich ist es, bei neuem Wohnhaus dort wieder mit Nebengebäuden (Doppelgarage und Hobbywerkstatt, kein Schuppen) andocken zu dürfen?
Danke bereits für Eure Meinungen dazu!
Jo
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