Welchen KFW Standard und welche Technik bei Neubau

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Mycraft

Mycraft

Moderator
Wie schon angemerkt lese dich mal durch das Forum. Die selben Fragen tauchen alle 2-3 Monate auf.

Gastechnk ist ausgereift, Wärmepumpen sind dagegen noch in der Pubertät.

Auf 20 Jahre gerechnet kommt man grob gesagt auf die gleichen Kosten egal was man einbauen lässt.

KfW-55 ist gut. Aber auch Energieeinsparverordnung Mindeststandard ist ausreichend.

Das was du im Vorfeld an Kosten sparst geht für den Mehrverbrauch auf und andersrum.

Lüftungsanlagen sind nur In Passivhäusern Pflicht. Ich möchte aber kein modernes Haus ohne bewohnen. Dafür sind diese einfach konstruktionsbedingt zu dicht gebaut (egal ob nur Energieeinsparverordnung, 55,40 oder noch weniger)

Entweder hat man Lust und Zeit auf das Lüften, oder lässt es eben von der Technik erledigen.
 
R

ruppsn

Ich stimme Dir ja eigentlich häufig zu, mittlerweile sogar bei Thema KNX [emoji6]
Aber weder das...
...Wärmepumpen sind dagegen noch in der Pubertät.
noch das ...
Auf 20 Jahre gerechnet kommt man grob gesagt auf die gleichen Kosten egal was man einbauen lässt.
noch das ...
Lüftungsanlagen sind nur In Passivhäusern Pflicht.

...

Entweder hat man Lust und Zeit auf das Lüften, oder lässt es eben von der Technik erledigen.
stimmt leider.

Einfach mal die Diskussion von oben lesen. Wenn Infiltrationsvolumenstrom < Volumenstrom für Feuchteschutz (und das ist nicht viel), ist ZWINGEND eine NUTZERUNABHÄNGIGE Lüftung notwendig. Nachzulesen in der DIN 1946-6.

Weist ein Planer, GU, whoever nicht darauf hin, dass ein Lüftungskonzept fehlt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Und wie Du schon sagst, selbst Energieeinsparverordnung 2016 ist häufig schon zu dicht als dass der Feuchteschutz gegeben ist.

Und zu glauben, dass manuelle Lüftung immer eine Alternative ist, ist leider falsch. Musste ich oben auch lernen, dachte ich nämlich auch. Aber die Nutzerunabhängigkeit ist für den Feuchteschutz entscheidend. Tatsächlich sehen wohl mittlerweile auch Gerichte es so, dass für Berufstätige 2x pro Tag lüften nicht zumutbar ist! Sehe ich zwar anders, aber das spielt wohl eher keine Rolle [emoji6]
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Du kannst es sehen wie du möchtest...aber das von mir geschriebene spiegelt die momentanen Zustände wieder.

Zu den 20 Jahren gibt es genügend Vergleiche und Hochrechnungen.

DIN Normen sind nicht zwingend sondern nur Richtlinien, somit kann man diese einhalten, muss aber nicht.

Und bis Wärmepumpen technisch soweit sind wie alteingesessenen Heizmöglichkeiten, werden noch Jahre bis Jahrzehnte vergehen. Auch hierfür gibt es genügend Erfahrungen und Informationen hier im Rest des Internets und einfach in jeder Nachbarschaft.

P.S. ich habe die Diskussion aufmerksam gelesen vor meinem Eingangspost.
 
R

ruppsn

Du kannst es sehen wie du möchtest...aber das von mir geschriebene spiegelt die momentanen Zustände wieder.
Nun gut, ich behaupte das Gegenteil, und wer hat nun Recht?!

Zu den 20 Jahren gibt es genügend Vergleiche und Hochrechnungen.
Na dann nenn doch mal welche, mit Quellenangabe bitte. Ansonsten ist es eben das was es ist, eine Behauptung ohne Nachweis. So funktioniert das leider nicht [emoji4]

DIN Normen sind nicht zwingend sondern nur Richtlinien, somit kann man diese einhalten, muss aber nicht.
Wenn EU-Richtlinien auf DIN Verweisen, können sie auch zwingend werden und gesetzliche Verbindlichkeit erlangen. Einfach mal im MPG nachlesen und sich die DIN 13485 ansehen. Stimmt also so allgemein nicht, für das Bauwesen mag das aber vielleicht sogar so sein.
Aber selbst da werden DIN als Grundlage für die anerkannten Regeln der Technik von Gerichten herangezogen, um in Streitfällen bspw. die Haftungsfrage zu klären. Hast Du hier dann gegen eine DIN verstoßen (wie bspw. die 1946-6) und kannst den Nachweis für die Korrektheit Deiner nicht der Norm entsprechenden Lösung nicht zeigen, sieht es ganz finster aus. Also, ja, muss man nicht befolgen, schlau ist allerdings anders. Abgesehen davon, steckt Dein GU, Architekt whoever in ziemlichen Schwierigkeiten, wenn er nicht auf das Fehlen des Lüftungskonzepts und der Umsetzung der Maßnahmen zum Feuchteschutz (und der drei weiteren Lüftungsstufen) hinweist.

DIN geben Herstellern also durchaus Rechtsicherheit bei Fragen der Produkthaftung.

Konkret zum Lüftungskonzept Tante Google gefragt, liefert bei Wikipedia folgende Antwort.

„Die aktualisierte Norm DIN 1946-6 sorgt in den entscheidenden Bereichen für Rechtssicherheit.

In Deutschland ist seither der Nachweis zu erbringen, ob eine ausreichende Feuchteabfuhr auch ohne aktive Fensterlüftung gewährleistet ist. Wird ein Lüftungskonzept erstellt, hat der Bewohner eine rechtliche Verpflichtung, dieses auch zu befolgen. Weist der Architekt oder Planer nicht auf ein fehlendes Lüftungskonzept oder aber die Nichterfüllung der DIN 1946-6 hin, ist er bei Schimmelschäden haftbar.

In Österreich gilt diese Vorschrift nicht explizit. Kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren um diesbezügliche Folgen, wird auf den Stand der Technik verweisen, der mangels einer Ö-Norm in der Deutschen Norm zu finden ist.“

und weiter

„Trotzdem bleiben, selbst bei Einhaltung der Norm, rechtliche Risiken für Planer und Bauausführende bestehen. Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für die Herstellung eines hygienischen Raumklimas die notwendige aktive Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt, als unzumutbar eingeschätzt wird. So stufen zum Beispiel die Gerichte zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein zweimaliges Stoßlüften am Tag als kritisch oder als nicht zumutbar ein.“

Mag theoretisch ja so sein, dass Du Dich nicht dran halten müsstest, Du oder eben Dein Bauunternehmen/Planer laufen aber bei Missachtung in ein Haftungsrisiko. Vorgeschrieben im Sinne eines Gesetzes ist es aber nicht, das stimmt.

Und bis Wärmepumpen technisch soweit sind wie alteingesessenen Heizmöglichkeiten, werden noch Jahre bis Jahrzehnte vergehen.
Gut, wiederum eine Behauptung, die sehnsüchtig auf einen Beleg wartet. [emoji4]
 
T

Tom1607

Hallo zusammen,

für mich als Elektriker ist die DIN VDE 0100 'Gesetz' auch wenn es nur eine DIN Norm ist die KEINE Gesetzesgrundlage hat ABER , wie hier schon erwähnt wurde, durch den Verweis auf die anerkannten Regeln der Technik wird Sie Quasi zum Gesetzt erhoben.

Was das Thema Technik im Haus angeht. Ich denke mit einer Gasheizung+Solarthermie macht man nichts verkehrt.

Lüftungsanlage ist meiner Meinung nach heute Pflicht egal wie und welchen Standard man Baut. Das Risiko langfristig mit Schimmel ärger zu bekommen ist einfach enorm bei heutiger Bauweise. Und Fenster kann man ja trotz Lüftungsanlage aufmachen.

Und das Märchen das einem die Photovoltaik Anlage beim 'Heizen' mit einer Wärmepumpe hilft ist meiner Meinung nach eben dies 'ein Märchen'. Und besonders schlimm sind die Luft/Wasser Anlagen. Im Winter heize ich defacto mit Strom und da hilft alles schönrechnen der LWWP Liebhaber nichts !!

Und bevor hier wieder Diskussionen aufkommen, ich habe eine 30KW Photovoltaik Anlage auf dem Dach und die liefert leider immer dann Strom wenn ich Ihn nicht zum Heizen brauche. Da ich einen PluginHybrid fahre nutze ich Sie um für ca 0,1€/kwh mein Auto zu laden. Das Auto braucht ca. 20kwh/100km. Heißt ich brauche 2€/100km.

Im übrigen heize ich mit Flüssiggas, Holz und Solarthermie weiss also von was ich rede (trotz dicker Photovoltaik Anlage auf dem Dach). Eine Sache gibt es allerdings die ich mache. Wasser für die Waschbecken läuft über einen Durchlauferhitzer der Solarthermie tauglich ist. Das heisst der Durchlauferhitzer verkraftet Wasser bis 70grad. Damit kann ich im Sommer warten bist die Solarthermie-Anlage den Puffer heiss gemacht hat und muss nicht mit Gas heizen. Wenn der Puffer heiss ist liefert er das Warme Wasser der Durchlauferhitzer macht dann nichts. Ist der Puffer aber kalt dann heizt der Durchlauferhitzer das Wasser auf 45grad nach. Kommt das Wasser mit 35grad aus dem Puffer hilft der Durchlauferhitzer eben nach um es auf 45grad zu heben.
 
F

fragg

plakativ kann man sagen: möchtest du einen Altbau Neubauen, dann gerne kfw55 und schlechter.

Die Richtlinie wird regelmäßig verschärft, und dein Neubau ist von gestern, bevor du eingezogen bist.

Wenns um jeden Euro geht, dann bleibt einem nicht viel übrig, es sollte einem allerdings bewusst sein, das man nicht den aktuellen stand der Technik verbaut.

Ist aber auch immer die frage, wo du fragst. sobald dein gegenüber aber von "atmenden wänden" anfängt, solltest du besser das Gespräch beenden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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