Moin,
Abstandsflächen sind einzuhalten, mindestens 3m. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen an die Grenze gebaut werden, wenn sie nicht länger als 9m und höher als 2,75m sind (so ist es in Schleswig-Holstein, in den anderen Ländern sehr ähnlich).
Wohngebäude, also Gebäude mit Aufenthaltsräumen, dürfen nicht an die Grenze gebaut werden.
Gruß