B
bernd007
hallo zusammen,
für unser einfamilienhaus wurde eine Energieeinsparverordnung nach den anforderungen von 2007 errechnet.
nun steht in dieser Energieeinsparverordnung "Der sommerliche Wärmeschutz ist erfüllt nach DIN 4108-2:2003-07 Abschnitt 8."
wo finde ich die stelle in der Energieeinsparverordnung, an der der sommerliche wärmeschutz errechnet wird? oder muss mir der Bauträger eine berechnung aushändigen?
die temperaturen im Haus sind ab märz sehr hoch. im spitzboden tagsüber um die 30 grad mit spitzenwerten von 36. im OG nicht ganz so schlimm aber auch deutlich über 26 grad, spitze bis zu 32. selbst im EG haben wir an vielen tagen über 30.
vielen dank für eine antwort
für unser einfamilienhaus wurde eine Energieeinsparverordnung nach den anforderungen von 2007 errechnet.
nun steht in dieser Energieeinsparverordnung "Der sommerliche Wärmeschutz ist erfüllt nach DIN 4108-2:2003-07 Abschnitt 8."
wo finde ich die stelle in der Energieeinsparverordnung, an der der sommerliche wärmeschutz errechnet wird? oder muss mir der Bauträger eine berechnung aushändigen?
die temperaturen im Haus sind ab märz sehr hoch. im spitzboden tagsüber um die 30 grad mit spitzenwerten von 36. im OG nicht ganz so schlimm aber auch deutlich über 26 grad, spitze bis zu 32. selbst im EG haben wir an vielen tagen über 30.
vielen dank für eine antwort