Sommerlicher Wärmeschutz Energieeinsparverordnung 2007 für Einfamilienhaus

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B

bernd007

hallo zusammen,

für unser einfamilienhaus wurde eine Energieeinsparverordnung nach den anforderungen von 2007 errechnet.

nun steht in dieser Energieeinsparverordnung "Der sommerliche Wärmeschutz ist erfüllt nach DIN 4108-2:2003-07 Abschnitt 8."

wo finde ich die stelle in der Energieeinsparverordnung, an der der sommerliche wärmeschutz errechnet wird? oder muss mir der Bauträger eine berechnung aushändigen?

die temperaturen im Haus sind ab märz sehr hoch. im spitzboden tagsüber um die 30 grad mit spitzenwerten von 36. im OG nicht ganz so schlimm aber auch deutlich über 26 grad, spitze bis zu 32. selbst im EG haben wir an vielen tagen über 30.

vielen dank für eine antwort
 

€uro

Hallo,

..nun steht in dieser Energieeinsparverordnung "Der sommerliche Wärmeschutz ist erfüllt nach DIN 4108-2:2003-07 Abschnitt 8."
Das wird der GU wohl vergessen haben. Üblicherweise gehört der Nachweis des SoWS zum Energieeinsparverordnung Nachweis des Bauvorhabens. Allerdings wird dieser von der Energieeinsparverordnung recht stiefmütterlich behandelt, so dass dieses Papier nicht sehr wertvoll ist. Auf der sicheren Seite ist man stets, wenn bereits bei der Planung passive konstruktive Möglichkeiten ausgenutzt werden und analog zur Heizlastberechnung, eine Kühllastberechnung durchgeführt wird. Spricht man allerdings Bauherren darauf an, sparen sich die meisten die Ausgaben hierfür mit dem Ergebnis, dass sie nun schwitzen oder Geld für techn. Kälte ausgeben müssen.

v.g.
 
B

bernd007

hallo euro,

vielen dank für die antwort.
eine kühllastberechnung hätten wir gerne bezahlt, hat uns aber leider keiner angeboten. laut hausbauer wäre im sommer nicht mit problemen zu rechnen.

ist der nachweis des SoWS den verpflichtend oder nur ein "kann"?

viele grüße
 

€uro

Hallo,
.... laut hausbauer wäre im sommer nicht mit problemen zu rechnen.
Das dies tatsächlich nicht zutreffend ist, sieht man hier recht deutlich. :( In dem Vertrag mit dem GU steht mit 100% Sicherheit nicht: " ... in der sommerlichen Hitzeperiode werden Raumtemperaturen < 24°C eingehalten...."!
....ist der nachweis des SoWS den verpflichtend oder nur ein "kann"?
Na, ein formaler Nachweis ist doch vorhanden, Zitat: "Der sommerliche Wärmeschutz ist erfüllt nach DIN 4108-2:2003-07 Abschnitt 8." Das dieser quasi völlig wertlos ist, sieht man an Deinem Beispiel leider sehr schön:mad:
GU/GÜ Bauvorhaben sind meist nur billig, dauerhaft geringe Verbrauchskosten für Heizung, Warmwasser, Raumklima des Bauherren stehen da nicht im Fokus! Ich bin mir relativ sicher, dass Dir für Dein BV weder eine Heizlastberechnung, Heizflächendimensionierung noch eine Verbrauchsprognose vorliegt, vom sommerl. WS (Kühllastberechnung) ganz zu schweigen!
Würde man im vorliegenden Fall die Notwendigkeit techn. Kälte, um auf akzeptable RT in der sommerlichen Hitzeperiode zu kommen, in die Primärenergiebilanz einrechen, würde das BV dramatisch hohe Verbrauchskosten erreichen.

v.g.

NB: Der überwiegende Teil der Bauherren baut mit einem GU/GÜ weil es anscheinend "preisgünstig" ist, die bösen Überraschungen (Groschengrab) kommen meist im Nachherein, wenn kaum noch etwas zu ändern ist!
 
B

bernd007

hallo,

vielen dank.
so schlimm ist auch nicht. eine Heizlastberechnung wurde durchgeführt.
die verbrauchswerte sind ok, wenn auch nicht überragend gut.
bei 250m2 nutzfläche und viel fensterfläche circa 520euro.
heizung ist eine Tecalor luft-wasser Wärmepumpe mit kontrollierter belüftung.

denke, im sommer ist die fensterfläche das problem.
klar, mit aktiver kühlung wird es teuer.

preiswert ist relativ, wir haben nicht den billigsten genommen.
hat trotzdem an einigen weiteren stellen geschlampt.

viele grüße
 
B

bernd007

hallo,
den bivalenzpunkt hab ich von -5 auf -9 gestellt und wahrscheinlich stelle ich ihn noch weiter runter. wenn der tauchsieder anspringt kann ich das haus auch mit der abwärme des stromzählers heizen :)

viele grüße
 
Zuletzt aktualisiert 09.01.2025
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