Das ist momentan die spannende Frage. Wir haben seit wir eingezogen sind, noch diverse Mängel festgestellt. Erst letzte Woche hat uns der Fensterbauer, der für die Mängelbeseitigung zuständig ist, daraufhingewiesen, dass bei allen Fenstern die Abdichtung der Rollladenschienen/ Fensterrahmen nicht sachgerecht gemacht wurde. Außerdem entspricht die Haustür nicht dem Kw70 Standard , ergo muss/müsste ausgetauscht werden. Wir haben dem Bauträger sofort eine Frist gesetzt.
Anm.: die Fenster wurden von einer anderen Firma eingebaut.
Wir werden unseren Bausachverständigen, der ist jedoch nicht amtlich bestellt oder wie man da sagt. nochmal kommen lassen und dessen Meinung dazu hören. Das Problem ist der Kredit, für den wir monatl. Bereitschaftszinsen zahlen, und wenn sämtliche Aufträge, die an Fremdfirmen vergeben werden müssen, addiert werden reicht unser Einbehalt evtl. nicht .
Wie ist es eigentlich mit dem Eintrag im Grundbuch, sollte der Vertrag durch den BT nicht erfüllt werden, bleibt der trotzdem drinnen, und wir müssen ihn rausklagen ??