Ich habe mal nachgeschaut: die violetten Linien, nach denen ich fragte, sind keine Höhenlinien (sondern Grundstücksgrenzen der Felder, die jetzt noch da sind). Das Gefälle ist hier praktisch nur in O-W-Richtung verlaufend, von 241 m (Westkante Nr. 43) auf 246 m (Ostkante Nr. 40) ansteigend. Gleichmäßigkeit unterstellt, also etwa Einsdreißig innerhalb der Grundstücksbreite jeder Parzelle. Nr. 40 liegt noch in Bauabschnitt 1, 41 bis 43 liegen schon im Bauabschnitt 2 (welche Änderungen dazwischen erfolgten, habe ich nicht nachgesehen), und für Nr. 43 und Nr. 40 sind Carports oder Garagen außerhalb des Baufensters der Hauptgebäude möglich (jeweils bis zur talseitigen Grundstücksgrenze, nahe der Straße). Das Baufenster ist 16 m tief. Gegenüber Nr. 42 mündet eine Straße, die vermutlich nur etwa zehn bis fünfzehn Jahre ins Feld führt - danach wird dort am Sonnenhof eine Straße zur K50 verlaufen. Beim Höhenbezug ist die Gemeinde vorbildlich.
Meines Wissens verzichten schon viele Städte und Gemeinden darauf, da die Sache sehr umstritten ist und ständig beim Bundesverfassungsgericht landet.
Davon weiß ich noch nichts, und das würde mich wundern. Möglicherweise betrifft das Gemeinden, die das nicht ausreichend staffeln (bzgl. Bundesstraßen bis hinunter zu Anliegerstraßen).
Der Präferenz für Nr. 41 sehe ich nichts entgegenstehen.