Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen?

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Climbee

Climbee

Warum willst du als Altersvorsorge sozialverträglich vermieten? Das paßt für mich nicht so ganz zusammen. Sozialverträglicher Wohnungsbau ist eines, Altersversorgung was anderes. Wie kriegst du beides zusammen? Ich tu mir da schwer, aber vielleicht kannst Du es ja mal erklären, damit ich (und anscheinend nicht nur ich) es verstehe. Du wirst dir ja deine Gedanken dazu gemacht haben und einen irgendwie gearteten Businessplan aufgestellt haben.

Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl orientiert sich grob an der Nachbarbebauung. Wenn das stark schwankt, dann würde ich mal frech vom höchsten Wert ausgehen, den man dir nicht verbieten kann.
Ich habe nach §34 geplant (noch nicht gebaut, aber genehmigt) und habe gelernt: die Grundflächenzahl ist nicht bindend! Wir liegen weit über der Nachbarbebauung und das war nicht der Punkt, der Schwierigkeiten gemacht hat. Einfügung bedeutet in erster Linie, daß du in einem Wohngebiet z.B. kein Gewerbebau errichten darfst. In einem Gebiet mit lauter Einfamilienhäusern wird es wohl schwer, ein 5stöckiges Mietshaus hin zu stellen etc.
Steht und fällt (meine Erfahrung) mit einem fähigen Architekten, der mit den Leuten auf dem zuständigen Bauamt kann.
 
H

Hausbau671

Guten Tag zusammen,

vielen Dank für alle bisherigen Antworten!

@Fuchur , diese Bauvoranfrage muss ich ja dann aber schon mit dem jetzigen Eigentümer absprechen oder irre ich mich da? Und fallen hierbei nicht auch schon Kosten für den Architekten an, welcher die ganze Planung also schon fertig haben muss? Das sind halt schon so viele Sachen und Kosten die da anfallen, welche ich gerne umgehen würde bevor ich überhaupt weiß ob ich am Ende den Zuschlag für das Grundstück bekomme.

@11ant , tatsächlich sind die Nachbargrundstücke teils schon bebaut. Trotzdem gibt es für das Gebiet keinen Bebauungsplan. Als Annahme meinerseits bin ich bisher davon ausgegangen, dass es sich jeweils um vorhabenbezogenen Bebauungspläne gehandelt haben muss. Nur kann ich wohl ohne den jeweiligen Eigentümer keine Einsicht nehmen, plus es löst nicht mein Problem auf meinem hoffentlich zukünftigen Grundstück.
Ist denn irgendwo festgeschrieben ab welcher Grundstücksgröße ein vorhabenbezogener Bebauungsplan genutzt werden kann?
Auch vielen Dank für die Hinweise bzgl. der Probleme mit Sozialwohnungen.

@Climbee , die Idee dahinter war mein Kapital 'sicher' anzulegen und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Evt. sollte ich allerdings umdenken und die Wohnungen nicht sozialverträglich machen sondern halt einfach faire Mieten für Familien anbieten. Es hört sich stark so an als ob ich damit besser fahren würde und mir viele Probleme erspart blieben.

Was meinst du mit die Grundflächenzahl kann stark schwanken, und wieso? Ist man hier flexibler als mit der Geschossflächenzahl oder wie?

Vielen Dank und beste Grüße,

K. Schulz
 
Nordlys

Nordlys

Ohne B Planmgilt 34. Also muss sich das Neue einfügen in Bestand. Was ist da an Bestand? Wieviel,Stock? Wieviel Grundflächenzahl? Das kläre mitm Bauamt.
 
R

readytorumble

Genau, es muss sich in die bestehende Bebauung einfügen.
Für grobe Größe und Position etc kannst du also einfach in die Katasterpläne schauen.
Weiterhin kann man zum Bauamt gehen, ohne direkt eine Voranfrage zu machen. Frag einfach beim Bauamt nach, wann dies bei euch möglich ist.
 
F

Fuchur

Naja, das kannst nur du festlegen, was du willst. Wie du selbst erkannt hast, ist eine telefonische Auskunft beim Bauamt erstmal förderlich für die Entscheidung über die weitere Planung - im Ernstfall aber nichts wert. Wenn du es also verbindlich willst/brauchst, dann brauchst du auch ein Stück Papier an die Hand, das dir Planungssicherheit verschafft.

Ja, die Bauvoranfrage kostet Gebühren. Das ist der Preis für Sicherheit und die Gewähr, dass sich der Sachbearbeiter auch wirklich mit deinen Fragen beschäftigt und sich seine Aussage von seinem Chef unterschreiben lässt. Telefonisch zur falschen Zeit gestört, geht vielleicht mal schnell ein "jojo, passt scho" über die Lippen und das böse Erwachen kommt später, wenn du schon investiert hast.

Was du konkret dafür brauchst, kannst du beim Amt erfragen. Soweit ich das im Kopf habe, braucht es kein Einverständnis des Eigentümers und auch keinen Architekten.

Das lässt sich natürlich auch staffeln:
- Telefonische Anfrage unverbindlich
Antwort a: Das ist genehmigungsfähig --> du stellst eine förmliche Anfrage
Antwort b: Das geht gar nicht --> aufgeben oder Fachmann fragen, ob sich streiten lohnt. Dann sollte die Bauvoranfrage aber auch geschliffen sein.
 
Nordlys

Nordlys

Unser BA hat jeden Freitag Sprechzeit. Da kann man Termin machen und alles bereden, in Ruhe. Ggf. Deines auch ?
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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