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Escroda
Die Stadtplaner sind für die planungsrechtlichen Fragen zuständig, also genau dein Thema. Kann hier nach §34 gebaut werden? Liegt eine Gebietsart nach Baunutzungsverordnung vor? Wie groß ist das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl, Geschossigkeit)? Gibt es faktische Baugrenzen?Wo ist hier der Unterschied?
Die Bauaufsicht ist für die Einhaltung der Landesbauordnung zuständig. Stichworte: Abstandsflächen, Brandschutz, Rettungswege, Lärmschutz, Spielplätze, Stellplätze, Erschließung, ..., also die im zweiten Schritt zu klärenden Details.
Was ist denn nun auf den Nachbargrundstücken gebaut? Gibt es da schon Mehrfamilienhäuser? Wie groß sind die Grundstücke? Sind die Häuser freistehend? Wie viele Geschosse haben sie?tatsächlich sind die Nachbargrundstücke teils schon bebaut.
Nach deinen Angaben zum Bodenrichtwert liegt in diesem Gebiet eine durchschnittliche Geschossflächenzahl von 1,0 vor. Wenn jetzt deine Nachbarn nicht wesentlich davon abweichen, kannst Du für dein Grundstück von 0,9 bis 1,1 ausgehen.aber eine Schwankung der Geschossflächenzahl zwischen 0,8 und 1,5 ist meines Erachtens nach viel zu groß für eine Kalkulation
Einen Bebauungsplan brauchst Du (oder die Gemeinde), wenn die Voraussetzungen des §34 Baugesetzbuch nicht vorliegen, also wenn das Grundstück außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, z.B. am Ortsrand, oder wenn die Stadtplaner gerade nicht die vorhandene Bebauung durch eine gleichartige ergänzen wollen, z.B. wenn sie bei vorherrschender Einfamilienhausbebauung Geschosswohnungsbau ermöglichen wollen oder umgekehrt.wonach richtet es sich denn ob ein Vorhaben nach §34 Baugesetzbuch realisiert wird oder eben ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird.