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Zaba12
@Renee. Du bist drollig. Schau mal in deinen Vertrag. Meistens endet eine gütliche Einigung mit einer 10% Vertragsstrafe, wegen Nichtannahme. Wenn ich dein GU wäre, würde ich jetzt schon locker durch die Hose atmen und die Monäten zählen.Was ist an der Aussage des Anwalts falsch?
Die Einigung im persönlichen Gespräch, an deren Ende eine Kündigung/Aufhebung/ was weiß ich/... steht, ist in der Regel der beste Weg. Klar, der Anwalt verdient an einem langwierigen Rechtsstreit mehr, deshalb wird kaum ein Anwalt diesen Tipp geben, sondern sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen und das volle Programm in Bewegung setzten. Also das spricht eher für den Anwalt als gegen ihn.
Das die Klausel ein zweischneidiges Schwert ist, damit hat er doch auch recht. Und gerade daher ist eine gütige Einigung hier auch das erstrebenswerteste Ziel. Keine Mails, keine Droh-Einschreiben. Hinfahren, vor Ort das Gespräch suchen, ehrlich sein und fertig. Wenn es nichts nützt und es zum Streit kommt, dann zählt eh was im Vertrag steht, das ändert sich jetzt ja nicht mehr.
Lass dich überraschen was da kommt. Das hier ist kein Einzelhandel.