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Iceweasel
Hallo zusammen, wir sind gerade am überlegen eine Neubau Eigentumswohnung von einem Bauträger zu erwerben. Da die Wohnung im Erdgeschoss neben dem Eingangstür, Treppenhaus und Aufzug liegt, machen wir Gedanken ob die Wohnung ausreichend schallgeschützt ist. Weiterhin, liegen die Schlafzimmer zu einer Seitenstrasse, die ruhig scheint. In der Baubeschreibung stehen die folgenden Angaben zum Schallschutz:
Das Gebäude wird unter beachtung der Anforderungen der DIN4109 Schallschutz im Hochbau Ausgabe 1989 geplant und errichtet.
Schallschutz zwischen unterschiedlichen fremden Nutzungseinheiten, zwischen Wohnungen und Treppenraum und beim Außenlärm werden zusätzlich die Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz gemäß DIN 4109, Beiblatt 2, Tabelle 2, bzw. die Vorgaben der DIN 4109 Tabelle 8+9 (Außenlärm) bei der Planung und Ausführung berücksichtigt, allerdings wird abweichend von diesen Anforderungen kein abgeschlossener Flur Innerhalb der Wohnungen berücksichtigt.
Der maximale Schalldämmwert im eingebauten Zustand für die Wohnungseingangstüren beträgt Rw, R= 37dB.
Ein besonderer Schallschutz innerhalb der eigenen Wohnung nach VDI4100 und DIN4109 Beiblatt 2, wird ausdrücklich nicht vereinbart. Die Schalldruckpegel von Geräuschen aus haustechnishen anlagen (insbesondere Aufzug) in Wohn-, Schlaf-, und Arbeitsräume sowie offene Küchen werden nach VDI4100, Ausgabe August 2007, Tabelle 2, Schallschutzstufe II (SSt II), d.h. <30 dB (A) berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Eure Meinung.
Das Gebäude wird unter beachtung der Anforderungen der DIN4109 Schallschutz im Hochbau Ausgabe 1989 geplant und errichtet.
Schallschutz zwischen unterschiedlichen fremden Nutzungseinheiten, zwischen Wohnungen und Treppenraum und beim Außenlärm werden zusätzlich die Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz gemäß DIN 4109, Beiblatt 2, Tabelle 2, bzw. die Vorgaben der DIN 4109 Tabelle 8+9 (Außenlärm) bei der Planung und Ausführung berücksichtigt, allerdings wird abweichend von diesen Anforderungen kein abgeschlossener Flur Innerhalb der Wohnungen berücksichtigt.
Der maximale Schalldämmwert im eingebauten Zustand für die Wohnungseingangstüren beträgt Rw, R= 37dB.
Ein besonderer Schallschutz innerhalb der eigenen Wohnung nach VDI4100 und DIN4109 Beiblatt 2, wird ausdrücklich nicht vereinbart. Die Schalldruckpegel von Geräuschen aus haustechnishen anlagen (insbesondere Aufzug) in Wohn-, Schlaf-, und Arbeitsräume sowie offene Küchen werden nach VDI4100, Ausgabe August 2007, Tabelle 2, Schallschutzstufe II (SSt II), d.h. <30 dB (A) berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Eure Meinung.