Schallshutz Erdgeschoss Eigentumswohnung ausreichend?

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Zuletzt aktualisiert 05.01.2025
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I

Iceweasel

Vielen Dank für Eure Antworten. Wie ich schon befürchtet habe, scheint die Schallschutzmaßnahmen die in der Baubeschreibung stehen sehr bescheiden zu sein. Das ist so dass der Bauträger ziemlich groß und erfahren ist. In unserer Gegend in Köln gibts schon mehrere fertig gebaute Wohnungen von dem Bauträger.

Da es sehr schwierig ist in Köln eine perfekt passende Wohnung zu finden, und diese Wohnung ist eigentlich nahezu perfekt bzgl. Grundriss und Lage, werden wir versuchen über mögliche Upgrades bzw. Sonderwünsche zur Verbesserung des Schallschutz mit dem Bauträger besprechen. Ich habe über dieses Thema nachgeschlagen, das sollte möglich sein, der Schallschutzt durch speziellen Türen, Fenster, usw. zu erhöhen.

Zum Feuerschutztür, gibt es die folgenden Angaben von der Baubeschreibung:
Feuerschutztüren im KG und in der TG können aus konstruktiven Gründen keinen Schallschutz einhalten, da die Einhaltung der Brandschutzanforderungen Priorität haben. Feuerschutztüren im KG und in der TG werden mit Obentürschliessern ausgestattet.

Jetzt habe ich grade gemerkt, in der Webseite von dem Bauträger steht dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen-Dienstleister TÜV Süd erfolgt. Sollte dies ein gutes Zeichen sein, bzgl. Qualität der Wohnung?

Wir freuen uns auf Eure Meinung.
 
M

MayrCh

Ich kaufe doch keine ETW für XXXk und weiß ganz genau der lärm wird mich stören
Nochmal: was juckt den Eigentümer ein minderes "Schallschutz"-Niveau, wenn er sein Eigentum nicht selbst nutzt? Solange die Rendite stimmt.

werden wir versuchen über mögliche Upgrades bzw. Sonderwünsche zur Verbesserung des Schallschutz mit dem Bauträger besprechen.
Das bringt dir aber nichts bei den trennenden Bauteilen; Wandaufbau, Deckenaufbau, Fußbodenaufbau, Grundrisse, Qualität und Ausführung von Trennfugen, TGA und deren Anbringung an der Gebäudehülle... mit Fenster und Türen ist da nicht geholfen - vor allem nicht gegen Trittschall - wenn das Gesamtkonzept schalltechnisch nicht stimmig ist.

aus konstruktiven Gründen keinen Schallschutz einhalten
steht in Widerspruch zu

Die Schalldruckpegel von Geräuschen aus haustechnishen anlagen (insbesondere Aufzug) in Wohn-, Schlaf-, und Arbeitsräume sowie offene Küchen werden nach VDI4100, Ausgabe August 2007, Tabelle 2, Schallschutzstufe II (SSt II), d.h. <30 dB (A) berücksichtigt.
Würde ich dringend klären wollen, wenn Ihr weiterhin willens seit, 2018 Geld in eine eine Neubau-ETW zu stecken, die gerademal den baurechtlichen Mindestanforderungen an unzulässige Lärmimmissionen genügt. Stand der Baupraxis ist - seit deutlich über einer Dekade schon- aber ein anderer.

Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen-Dienstleister TÜV Süd erfolgt. Sollte dies ein gutes Zeichen sein, bzgl. Qualität der Wohnung?
Nach welchen Bewertungskriterien wird geprüft? Was überhaupt?
 
O

Otus11

Jetzt habe ich grade gemerkt, in der Webseite von dem Bauträger steht dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen-Dienstleister TÜV Süd erfolgt. Sollte dies ein gutes Zeichen sein, bzgl. Qualität der Wohnung?

Wir freuen uns auf Eure Meinung.
Die Abnahme des GE ist im Baurecht juristisch das dickste Brett, welches man bohren kann... Und da stecken die richtig dicken Schadensbomben.

Alle Teilungserklärungen und Erwerberverträge sind in dem Punkt: Schrott...

1. Die Erwerber, nicht der Sachverständige, nehmen das GE ab. Das gilt auch für den TÜV. Ist also ne wirkungslose Beruhigungspille.

2. Einzig rechtlich sauber ist, wenn die sog. „ Vorerwerbergemeinschaft“ - die Wohneinheiten-Gemeinschaft als eigenes Rechtsobjekt ist zum Zeitpunkt der Abnahme des GE rechtlich noch nicht existent - sich im Vorwege (!) auf ein unabhängigen, eigenen Sachverständigen verständigt - dies weit vor der ersten Wohneinheiten-Versammlung und auch das kostet.Dabei sollte man weitere 2-3 k Budget für RA-Prüfung der Vertragslage einsammeln...
der Sachverständige spricht dann lediglich aus technischer Sicht eine AbnahmeEMPFEHLUNG aus. Der mögen die werdenden Eigentümer dann ggf. folgen, wenn sie rechtlich die Abnahme als Willenserklärung abgeben.

3. Da müssen Profis ran = Fachanwalte für Bau/ WEG-Recht.. Meist geht Abnahme gut aus / muss aber nicht. Beispiel aus der Prozess-Praxis: Die Tiefgarage entwickelt im Grundwasser zum Schwimmkörper... Abnahme verweigert, Klage auf Abnahme durch BT. Kosten und jahrelange Prozesse folgten......

4.Abnahme hat gravierende Wirkungen - vor allem der Beweislastumkehr muss man sich bewusst sein.
 
H

HilfeHilfe

Vielen Dank für Eure Antworten. Wie ich schon befürchtet habe, scheint die Schallschutzmaßnahmen die in der Baubeschreibung stehen sehr bescheiden zu sein. Das ist so dass der Bauträger ziemlich groß und erfahren ist. In unserer Gegend in Köln gibts schon mehrere fertig gebaute Wohnungen von dem Bauträger.

Da es sehr schwierig ist in Köln eine perfekt passende Wohnung zu finden, und diese Wohnung ist eigentlich nahezu perfekt bzgl. Grundriss und Lage, werden wir versuchen über mögliche Upgrades bzw. Sonderwünsche zur Verbesserung des Schallschutz mit dem Bauträger besprechen. Ich habe über dieses Thema nachgeschlagen, das sollte möglich sein, der Schallschutzt durch speziellen Türen, Fenster, usw. zu erhöhen.

Zum Feuerschutztür, gibt es die folgenden Angaben von der Baubeschreibung:
Feuerschutztüren im KG und in der TG können aus konstruktiven Gründen keinen Schallschutz einhalten, da die Einhaltung der Brandschutzanforderungen Priorität haben. Feuerschutztüren im KG und in der TG werden mit Obentürschliessern ausgestattet.

Jetzt habe ich grade gemerkt, in der Webseite von dem Bauträger steht dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen-Dienstleister TÜV Süd erfolgt. Sollte dies ein gutes Zeichen sein, bzgl. Qualität der Wohnung?

Wir freuen uns auf Eure Meinung.
und so haben die bauträger den nächsten nervösen Käufer gefangen.

ist kein wunder warum man nicht vernünftig baut
 
Zuletzt aktualisiert 05.01.2025
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