H
Häuslebauer40
632a hätte in dem Link entsprechende Würdigung gefunden.
Bauexperte, es geht mir nicht darum, ob der vorgelegte Zahlungsplan nun bauherrenfreundlich ist oder nicht (was ich im übrigen gar nicht finde), sondern darum, dass klar und deutlich dargestellt wird, dass der GU in Vorleistung zu gehen hat, sofern nicht in gegenseitigem Einvernehmen anders vereinbart.
Um noch mal ausführlicher Bezug auf deine Worte zu nehmen:
Und was die Damoklesschwerter anbelangt, so dürfte der Anteil derer, die über privaten Bauherren, in Form einer möglichen Insolvenz des GU schweben, wohl deutlich höher sein.
Unbenommen davon, dass der GU bei privaten Bauherren wohl wenig bis null Risiko auszustehen hat, sind doch private Bauvorhaben in aller Regel durch ein Bankdarlehen abgesichert. Und an entsprechenden Sicherheiten (Finanzierungszusage / Bankbürgschaft / Abtretung) mangelt es den GU mitnichten.
Bei BV, die von Unternehmen oder Eigentümergemeinschaften in Auftrag gegeben werden, mag dies vielleicht anders sein.
Was ansonsten die "nichtzahlenden Kunden" angeht, so müssen sich die BU halt langsam mal damit abfinden, dass auch private Bauherren, die üblicherweise wenig bis keine Ahnung haben / hatten, mittlerweile durch Medien, Internet, Literatur, usw. sensibilisiert sind und eine saubere Ausführung des Werks erwarten. Das sollte auch die Regel sein und nicht die Ausnahme.
Mit anderen Worten: wenn das Werk entsprechend den anerkannten Regeln der Technik erstellt und mängelfrei übergeben wird, braucht der BU auch nicht um sein Geld zu fürchten.
Was die Herausahme des Links anbelangt...na ja...die Argumentation hinkt nicht nur, sie fährt schon Rollstuhl...
Ich glaube kaum, dass Google oder eine andere Suchmaschine den Betrieber der Webseite um Erlaubnis fragt, bevor sie sie verlinken...
Aber gut, ist ja kein Problem. Hier die Anleitung zum Auffinden der Seite:
1. Google aufrufen
2. Suchbegriffe "Bauunternehmen Vorleistungspflicht" eingeben
3. Zweites Ergebnis von oben auf der ersten Seite aufrufen (beginnt mit: baurechttipps.....)
Gruß
Martin
Bauexperte, es geht mir nicht darum, ob der vorgelegte Zahlungsplan nun bauherrenfreundlich ist oder nicht (was ich im übrigen gar nicht finde), sondern darum, dass klar und deutlich dargestellt wird, dass der GU in Vorleistung zu gehen hat, sofern nicht in gegenseitigem Einvernehmen anders vereinbart.
Um noch mal ausführlicher Bezug auf deine Worte zu nehmen:
Wie der GU das unter einen Hut bringt, ist nicht die Sache des / der Bauherren. Wenn es ihm an Liquidität fehlt und / oder ihm das zu riskant ist, muss er entweder mit weniger BV vorlieb nehmen oder, wie ich schon sagte, es ganz sein lassen. Ein risikoloses Unternehmen gibt es nicht.Zum anderen solltest Du einmal darüber nachdenken, wie ein GU verschiedene BV unter einen Hut bringen soll, wenn er - immer mit dem Damoklesschwert nichtzahlender Kunde im Nacken - bei allen BV bis zu 30% der Bausumme in Vorleistung gehen soll?
Und was die Damoklesschwerter anbelangt, so dürfte der Anteil derer, die über privaten Bauherren, in Form einer möglichen Insolvenz des GU schweben, wohl deutlich höher sein.
Unbenommen davon, dass der GU bei privaten Bauherren wohl wenig bis null Risiko auszustehen hat, sind doch private Bauvorhaben in aller Regel durch ein Bankdarlehen abgesichert. Und an entsprechenden Sicherheiten (Finanzierungszusage / Bankbürgschaft / Abtretung) mangelt es den GU mitnichten.
Bei BV, die von Unternehmen oder Eigentümergemeinschaften in Auftrag gegeben werden, mag dies vielleicht anders sein.
Was ansonsten die "nichtzahlenden Kunden" angeht, so müssen sich die BU halt langsam mal damit abfinden, dass auch private Bauherren, die üblicherweise wenig bis keine Ahnung haben / hatten, mittlerweile durch Medien, Internet, Literatur, usw. sensibilisiert sind und eine saubere Ausführung des Werks erwarten. Das sollte auch die Regel sein und nicht die Ausnahme.
Mit anderen Worten: wenn das Werk entsprechend den anerkannten Regeln der Technik erstellt und mängelfrei übergeben wird, braucht der BU auch nicht um sein Geld zu fürchten.
Was die Herausahme des Links anbelangt...na ja...die Argumentation hinkt nicht nur, sie fährt schon Rollstuhl...
Ich glaube kaum, dass Google oder eine andere Suchmaschine den Betrieber der Webseite um Erlaubnis fragt, bevor sie sie verlinken...
Aber gut, ist ja kein Problem. Hier die Anleitung zum Auffinden der Seite:
1. Google aufrufen
2. Suchbegriffe "Bauunternehmen Vorleistungspflicht" eingeben
3. Zweites Ergebnis von oben auf der ersten Seite aufrufen (beginnt mit: baurechttipps.....)
Gruß
Martin
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