Da kann man sich jetzt vornehmlich streiten, wenn man Partei und Gegenpartei wäre ;)
1) Aufklärungspflicht wegen einer konkreten Frage: hier die Frage: war der Keller schon mal nass? Wenn der Verkäufer behauptet nein und dem ist nicht so, ist er seiner Aufklärungspflicht eben nicht nachgekommen
Die Frage kam erst nach dem Kauf?! Spielt aber kaum eine Rolle,
ob der Keller schon mal nass war. Manche Keller, nur um beim Beispiel zu bleiben, sind öfter mal nass. Dann trocknet oder lässt trocknen und gut ist. Meist hat man mehr Probleme mit dem Hausrat, wenn fachlich getrocknet wird.
Interessanter ist der
Grund nach der Feuchtigkeit, die man hier vermutet. Ist er abgestellt? Oder gibt es ein Leck, wodurch immer wieder Feuchtigkeit auftreten kann. War es eine Waschmaschine, winke ich doch mal dieses Thema ganz höflich ab und schau mir wichtigere Räume an.
Dieser Sachverhalt scheint hier aber nicht zu sein. Denn es gibt ja Anzeichen, dass da etwas gemacht worden ist. Diese Löcher können übrigens auch andere Ursachen haben... wie schon gesagt: Feuchte riecht man, hohe Luftfeuchte spürt man... bei gutem Näschen kann man auch Schimmel riechen, wenn er denn da ist :)
2) Aufklärungspflicht ohne Frage des Käufers: hier gibt es gewisse Themen die als solche Anzusehen sind, Asbest hattest du selbst ja schon genannt......dazu zählt aber zB auch ein feuchter Keller wegen fehlender Kellerabdichtung.
Dazu muss dem Verkäufer aber erstmal bekannt sein, dass etwas verbaut ist oder fehlt.
Dadurch wird der Vertrag aufgehoben und ungültig. Der Käufer kann daher den Kaufpreis zurückverlangen.
Wenn es denn so einfach wäre. Das ist es nämlich nicht. Vom Käufer wird nämlich vor einem Kauf erwartet, dass er sich um des Sachverstandes kümmert.
Meist wird deshalb im Vertrag der Passus "wie gesehen, so gekauft" stehen.
Und ja: Arglist und Täuschung sind sicher keine Kavaliersdelikte, dennoch sehe ich es hier nicht.
Schönes Wochenende
P.s. ich habe bei diesen "Löchern" übrigens eher an Eindrücke von Baustangen gedacht.