Wo ist der Tilgungsplan korrekt? Sowas gibt eine 6 auf der Berufsschule und auf der Uni einfach nur durchgefallen. Verbraucherschützer würden hier abmahnen. Also Vorsicht! so etwas darf sich eigentlich gar nicht Tilgungsplan nennen nach den neuen Richtlinien.
Lassen Sie sich bloß nicht von den Verkäufern am Markt mit Nebelkerzen eindampfen. Das ist meinst die Strategie von schlechten Beratern. Schauen Sie nach vielen alternativen Konstellationen und Vergleichsberechnungen im Rahmen von längeren Zinsbindungen, mit und ohne Volltilgung, mit und ohne Tilgungsaussetzung von Bausparverträgen. Und wenn es für sie eine Kombi mit einem Bausparvertrag soll, holen Sie von mindestens zwei weiteren Bausparkassen Angebote ein. Ein Berater muss mit Alternativen jonglieren können und die Vor- und Nachteile nicht nur qualitativ sondern anhand von tatsächlichen Zahlen ausdrücken können, die alle Kosten beinhalten und auch die richtigen Zeitpunkte ihres entstehens. Wenn Sie nur eine Variante gezeigt bekommen, ist es ein Verkauf und keine Beratung. Außerdem sollte der Tilgungsplan alle Attribute nach der Verbraucherkreditrichtlinie enthalten. Dieser Tilgungsplan entspricht nicht formel der Richtlinie, sondern auch inhaltlich weicht er von den vorgestellten Produkten deutlich ab. Er ist nicht nur nichts wert, sondern man muss hier schon
Täuschung oder Ahnungslosigkeit von Finanzierungen und Tilgungsplänen unterstellen. Sorry aber da platzt mir der Kragen, wenn "HilfeHilfe" hier offensichtlich formelle und inhaltlich falsche Berechnungen als Bänker(!) als richtig darstellt. Bedenken Sie, dass es ggf. zum Schaden des Ersteller des Post sein könnte, wenn er nun auch ihren pauschalen Aussagen - die Beweise sind Sie übrigens schuldig geblieben - schenkt.
Was am Ende ein kleines Vergleichskriterium für den Ersteller des Themas sein könnte, ist die Gesamtzinslast über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.Diese ist aber auch nur dann aussagekräftig, wenn alle Kosten in der Berechnung enthalten sind und gewisse Annahmen über Zinsen getroffen werden. Wenn Sie hier den Tilgungsplan als Grundlage für einen Ermittlung der Gesamtzinslast nehmen, werden Sie über den Tisch gezogen!