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Mephisto23
Hallo,
ich habe eine Frage zum Baurecht.
Wir haben Anfang des Jahre einen Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Scheune zu einer Wohnung im Außenbereich gestellt.
Anfang Mai wurde der Antrag genehmigt.
In unserer Bauzeichnung (die beim Antrag auf Baugenehmigung mit eingereicht wurde), die von einem Bekannten erstellt wurde, wurden die Wände der Scheune massiv gezeichnet.
Der reale Ist-Zustand der Scheune ist aber in Holzständerbauweise, die einfach mit Brettern verkleidet wurde.
Um eine neues tragfähiges Streifenfundament und auch massive Außenwände (monolithisch 36,5er Porenbeton) zu errichten, müsste die Scheune eigentlich einmal abgerissen werden und neu aufgebaut werden.
Wäre ein kompletter Abriss der Scheune zulässig?
Wenn das baurechtlich nicht möglich ist, hätte eventuell jemand einen Tipp, wie man das Bauvorhaben trotzdem realisieren könnte?
Eventuell innerhalb der Scheune das vorhandene Bruchsteinfundament ausschachten, neues Streifenfundament/Stahlbetonsohle einbringen und 17,5er Porenbeton neu Hochmauern, die Holzständerbauweise danach entfernen und WDVS anbringen?
Ich hoffe ich konnte erklären was ich meine.
Wollte nicht direkt bei der Gemeinde nachfragen, da ich mich zuvor über meine Möglichkeiten bei euch informieren wollte.
Schon mal ganz vielen Dank.
Gruss
ich habe eine Frage zum Baurecht.
Wir haben Anfang des Jahre einen Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Scheune zu einer Wohnung im Außenbereich gestellt.
Anfang Mai wurde der Antrag genehmigt.
In unserer Bauzeichnung (die beim Antrag auf Baugenehmigung mit eingereicht wurde), die von einem Bekannten erstellt wurde, wurden die Wände der Scheune massiv gezeichnet.
Der reale Ist-Zustand der Scheune ist aber in Holzständerbauweise, die einfach mit Brettern verkleidet wurde.
Um eine neues tragfähiges Streifenfundament und auch massive Außenwände (monolithisch 36,5er Porenbeton) zu errichten, müsste die Scheune eigentlich einmal abgerissen werden und neu aufgebaut werden.
Wäre ein kompletter Abriss der Scheune zulässig?
Wenn das baurechtlich nicht möglich ist, hätte eventuell jemand einen Tipp, wie man das Bauvorhaben trotzdem realisieren könnte?
Eventuell innerhalb der Scheune das vorhandene Bruchsteinfundament ausschachten, neues Streifenfundament/Stahlbetonsohle einbringen und 17,5er Porenbeton neu Hochmauern, die Holzständerbauweise danach entfernen und WDVS anbringen?
Ich hoffe ich konnte erklären was ich meine.
Wollte nicht direkt bei der Gemeinde nachfragen, da ich mich zuvor über meine Möglichkeiten bei euch informieren wollte.
Schon mal ganz vielen Dank.
Gruss