G
Gxichtsface
Hallo zusammen,
folgende Situation bei uns:
Uns (bzw. meinem Vater) gehört ein Grundstück am Ortsrand eines Dorfes. Das Grundstück grenzt direkt an das letzte Haus des Orts. Momentan ist das Grundstück noch nicht erschlossen sprich Landwirtschaftsfläche.
Ich habe bei der Gemeinde nachgefragt, ob es grundsätzlich möglich wäre, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu bauen und wie es mit der Erschließung des Grundstücks ablaufen würde.
Bei unserer Gemeinde verhält es sich so, dass Grundstücke nur erschlossen werden, wenn die Gemeinde im Eigentum des Grundstücks ist.
Das bedeutet für uns, dass wir der Gemeinde unser eigenes Grundstück verkaufen müssten (zu einem Preis von ca. 22€ je m², hier kommt uns die Gemeinde etwas entgegen und würde uns den Preis für Bauerwartungsland bezahlen). Anschließend erschließt die Gemeinde das Grundstück und verkauft es uns als Bauland für 70€ je m² wieder zurück. Erschlossen wären später ca. 700 m².
Unterm Strich würden wir also dafür, dass die Gemeinde unser Grundstück erschließt 48€ je m² zahlen. Was bei 700 m² über 33.000€ ausmacht, die wir für die Erschließung unseres eigenen Grundstücks zahlen müssten.
Nun meine Fragen:
Darf die Gemeinde einfach sagen, dass sie Grundstücke nur erschließt, wenn sie selbst Eigentümerin des Grundstücks ist?
Und wenn ja, müssten dann die Ankauf- und Verkaufspreise der Gemeinde für das Grundstück nicht wenigstens in etwa den eigentlichen Erschließungskosten entsprechen? 33.000 € für die Erschließung eines 700m² Grundstücks können doch nie für die eigentliche Erschließung gerechtfertigt sein.
Und die letzte Frage: Könnten wir die Erschließung des Grundstücks auch selbst beauftragen? Also Firmen engagieren, die die Erschließung ordnungsgemäß durchführen. Somit hätte die Gemeinde mit der eigentlichen Erschließung nichts zu tun. Höchstens am Schluss, mit der Abnahme.
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen
folgende Situation bei uns:
Uns (bzw. meinem Vater) gehört ein Grundstück am Ortsrand eines Dorfes. Das Grundstück grenzt direkt an das letzte Haus des Orts. Momentan ist das Grundstück noch nicht erschlossen sprich Landwirtschaftsfläche.
Ich habe bei der Gemeinde nachgefragt, ob es grundsätzlich möglich wäre, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu bauen und wie es mit der Erschließung des Grundstücks ablaufen würde.
Bei unserer Gemeinde verhält es sich so, dass Grundstücke nur erschlossen werden, wenn die Gemeinde im Eigentum des Grundstücks ist.
Das bedeutet für uns, dass wir der Gemeinde unser eigenes Grundstück verkaufen müssten (zu einem Preis von ca. 22€ je m², hier kommt uns die Gemeinde etwas entgegen und würde uns den Preis für Bauerwartungsland bezahlen). Anschließend erschließt die Gemeinde das Grundstück und verkauft es uns als Bauland für 70€ je m² wieder zurück. Erschlossen wären später ca. 700 m².
Unterm Strich würden wir also dafür, dass die Gemeinde unser Grundstück erschließt 48€ je m² zahlen. Was bei 700 m² über 33.000€ ausmacht, die wir für die Erschließung unseres eigenen Grundstücks zahlen müssten.
Nun meine Fragen:
Darf die Gemeinde einfach sagen, dass sie Grundstücke nur erschließt, wenn sie selbst Eigentümerin des Grundstücks ist?
Und wenn ja, müssten dann die Ankauf- und Verkaufspreise der Gemeinde für das Grundstück nicht wenigstens in etwa den eigentlichen Erschließungskosten entsprechen? 33.000 € für die Erschließung eines 700m² Grundstücks können doch nie für die eigentliche Erschließung gerechtfertigt sein.
Und die letzte Frage: Könnten wir die Erschließung des Grundstücks auch selbst beauftragen? Also Firmen engagieren, die die Erschließung ordnungsgemäß durchführen. Somit hätte die Gemeinde mit der eigentlichen Erschließung nichts zu tun. Höchstens am Schluss, mit der Abnahme.
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen