Wendehammer am Ende einer Sackgasse - Was sind unsere Rechte?

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B

bananarama

Hallo,

ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum erwischt.

Wir wohnen am Ende einer Sackgasse. Letztens wurden Messungen durchgeführt bei unserem Nachbarn und uns. Die Stadt scheint hier anscheinend zu planen, einen Wendehammer zu bauen. Unser Haus steht hier unverändert seit bestimmt 30 Jahren, das des Nachbarn ebenfalls. Ich weiß, dass wir eine gewisse "Auflage" haben, sodass wir beispielsweise Rettungswagen eine Wendemöglichkeit bieten müssen. Damals, als das Haus gebaut wurde, gab es wohl schon mal eine ähnliche Diskussion. Allerdings hatte die Stadt damals kein Geld oder wollte uns das Grundstück nicht abkaufen, um einen Wendehammer zu bauen.

Frage: Wie sehen unsere Rechte aus? Wir sind dem ganzen eigentlich absolut abgeneigt, die Frage ist jetzt nur, was wir für Karten haben, wenn die Stadt unbedingt will.

Vielen Dank im Voraus

MfG
 
E

Escroda

Wir sind ja hier nicht in den Niederlanden.
was wir für Karten haben
Die Frage ist, welche Karten hat die Stadt. Wenn es vor 30 Jahren einen Vertrag gegeben hat, der nur noch nicht umgesetzt wurde, hat @HilfeHilfe Recht.
Frage doch bei der Stadt nach, warum vermessen wurde, was sie vorhaben und auf welcher Rechtsgrundlage das erfolgt.
Denkbar wäre, dass Teile eures Grundstücks im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen sind. Aber selbst dann ist der Zugriff durch die Stadt nicht einfach. Es besteht dann zwar ein Vorkaufsrecht, aber wenn ihr nicht verkauft, kann es natürlich nicht ausgeübt werden. Enteignung ist nach §85 Baugesetzbuch zwar möglich, in der Praxis liegen die Hürden in Deutschland aber sehr hoch, so dass die meisten Kommunen auf dieses Instrument verzichten.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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