Hier scheint mir etwas aus dem Ruder zu laufen. Ich kenn es so, dass die Gemeinde 14 Tage Zeit hat, oder waren es 4 Wochen? , ihr Vorkaufsrecht zu erklären. Ansonsten gilt das als Verzicht. Erst dann gibt der Notar den Vertrag zur Durchführung frei. Du hast Notar, Gericht, Grunderwerbsteuer alles schon bezahlt, und nun, nach Wochen kommen die ausm Busch?
Das hat schon alles seine Ordnung, der Notar prüft, ob eine Grundschuld oder ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht. Ist hier die Gemeinde (oder jemand anderes) vermerkt, gilt eine Frist von vier Wochen, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Geschieht, das nicht, gilt es als Verzeicht.
In meinem Fall war es aber so, dass im Grundbuch kein Vorkaufsrecht eingetragen war. Daraufhin wurde der Verkauf ganz normal abgewickelt, was auch eine Benachrichtigung der Gemeinde mit sich bringt.
Die Gemeinde hat dann das Recht, wie schon geschrieben unter gewissen Umständen, die Ausübung ihres Vorkaufsrechts (z.B. im öffentlichen Interesse) zu erwägen.
Zu diesem Zwecke fordert sie dann eine Kopie des Kaufvertrags an. Hierfür ist der Notar dann auch pflichtgemäß mit der Ermächtigung an mich herangetreten.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag der Gemeinde vorliegt, hat diese zwei Monate Zeit, darüber endgültig zu beraten, ob es zu einem Kauf kommt, oder nicht. In meinem Fall ist diese Entscheidung ja bereits gefallen, wie ich erfahren musste.