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Escroda
Sehe ich genauso.Irgendwas stimmt da nicht.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages sollte der Notar unverzüglich die Gemeinde über den Kaufvertrag unterrichten, damit diese prüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und wenn ja, ob sie es ausüben will. Entweder hat der Notar gepennt oder Du hast ausdrücklich darauf verzichtet, diese Erklärung abzuwarten. Beides ist dann pP. Im ersten Fall müsstest Du prüfen, ob der Notar schadenersatzpflichtig ist.Das hat schon alles seine Ordnung, der Notar prüft, ob eine Grundschuld oder ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht. Ist hier die Gemeinde (oder jemand anderes) vermerkt, gilt eine Frist von vier Wochen, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Geschieht, das nicht, gilt es als Verzeicht.
Und gerade diese Benachrichtigung steht ganz am Anfang, vor der ganz normalen Kaufabwicklung. Dann entstehen nämlich keine zusätzlichen Kosten, da die Gemeinde in den Kaufvertrag einsteigt und somit auch sämtliche Gebühren bezahlt.Daraufhin wurde der Verkauf ganz normal abgewickelt, was auch eine Benachrichtigung der Gemeinde mit sich bringt.