Dann hoffe mal, dass Du danach nicht noch einen Termin bei einem Juristen brauchst.
Sollte der Notar tatsächlich der Schuldige sein, kann er es vielleicht bei den jetzt noch notwendigen Verhandlungen mit der Gemeinde wieder gut machen.
Das hoffe ich auch, danke für deine Einschätzung!
Habe morgen einen Termin bei ihm bekommen, dann wird sich das alles hoffentlich klären.
Ich hatte mich wie gesagt mit dem Verkäufer darauf geeinigt, dass zunächst eine Auflassungsvormerkung (Reservierung) für mich im Grundbuch eingetragen wird (um sicher zu sein, dass hier auch alles sein Richtigkeit hat).
Anschließend, also nach Freigabe durch den Notar, ist die erste Rate (50% des Kaufpreises) fällig und ich kann mit der Renovierung des OG beginnen, sowie die Garagen für meine Zwecke nutzen.
Ende Oktober ist der Verkäufer vollständig ausgezogen, dann findet die Übergabe und die Bezahlung der zweiten Rate statt, sobald ich als Eigentümer im Grundbuch stehe (wieder Freigabe vom Notar, dann Bezahlung der zweiten Rate = 50% des Kaufpreises).
Ich habe dieses Vorgehen im Vorfeld mit dem Notar besprochen, er sah darin keinerlei Probleme.
Naja, jetzt habe ich wohl doch eins...
Der Notar wird sicher so argumentieren, dass es lediglich seine Aufgabe ist, bis zur vollständigen Bezahlung und Eintragung im Grundbuch dafür Sorge zu tragen, dass er mich darüber in Kenntnis setzt, wenn jemand von seinem Vorkaufsrecht gebraucht macht.
Ich für meinen Teil bin davon ausgegangen, dass eine "Freigabe für die Bezahlung der ersten Rate" gleichbedeutend mit einer "Freigabe für die Renovierung und den Umzug" ist.
So wurde es mir zumindest im Gespräch vermittelt.
Als Laie kenne ich mich wie gesagt nicht mit den hier geltenden Gesetzten aus und habe mich auf die Aussagen des Notars verlassen.
Wie hoch sind die Investitionen schon am Haus?
Hält sich noch einigermaßen in Grenzen, habe bisher für ca. 8.000 Euro Material gekauft und ca. 1000 Euro für Handwerker ausgegeben.