Bebauungsplan Abweichungen wollen die Nachbarn nicht zustimmen

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M

Meister_Lampe

Hallo Zusammen,

jetzt waren hier viele Fragen und Infos. Danke dafür.

Ich werde mal schauen das ich noch ein paar fragen beantworte.
Das ganze baugebiet liegt an einem Hang. Die Straße hat direkt vor unserem Haus den Tiefsten Punkt. Das macht uns etwas sorgen, wir haben keine Lust auf Wasser im Haus. Das mag auch die nächsten 10 Jahre gut gehen, irgendwann kommt dann vielleicht das 11te. (Drainage schaft auch kein 100% vertrauen)
Wir liegen auch an einer Kurve, man fährt dann gerade aus auf das Haus zu und wäre auf höhe der Fenster im EG. Das sieht nicht unbedingt schön aus finden wir. Noch dazu wenn das Haus nebendran "normal" gebaut ist.

Für jeden Bauplatz gibt es eine eigene Einfamilienhaus die als üNN angegeben ist. Nicht im verhältniss zur Straße.
Ein großes Loch müsste man nicht mache, da sich das Grundstück am Haus befindet. Aber man müsste mehr ausgraben.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. Selbst wenn 3mal soviel Abstand gefordert wird halten wir das ein.

Den Text aus dem Bebauungsplan habe ich gerade nicht hier. Es wird aber die Höhe der im Bebauungsplan eingetragenen Einfamilienhaus entlang der Auswand bis zur außenhaut des Daches beschrieben. Weitere Punkte die uns in der Höhe begrenzen sind im Bebauungsplan nicht drin.
 
E

Escroda

Den Text aus dem Bebauungsplan habe ich gerade nicht hier.
Wenn Du von uns Hilfe erwartest, dann wirst Du wohl nicht 'drumherum kommen, verständliche Infos zu liefern. Und da deine Ausführungen schwer verständlich sind, wäre es am sinnvollsten, uns die originalen textlichen Festsetzungen und einen Ausschnitt aus dem zeichnerischen Teil des B-Plans zugänglich zu machen, idealerweise noch den Lageplan zum Bauantrag mit den Bestandshöhen.
Ich versuch mal mein Glück ohne diese Infos:
Es wird aber die Höhe der im Bebauungsplan eingetragenen Einfamilienhaus entlang der Auswand bis zur außenhaut des Daches beschrieben.
Mein Übersetzungsprogramm macht daraus: Der Bebauungsplan setzt eine Erdgeschoss-Fußbodenhöhe bezogen auf Normal Null und eine Traufhöhe bezogen auf die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe fest.
Weitere Punkte die uns in der Höhe begrenzen sind im Bebauungsplan nicht drin.
Toleranzen sind nicht vorgesehen. Eine maximale First- oder Gebäudehöhe ist nicht festgesetzt.
Aus deinen anderen Threads entnehme ich:
Beim Bauamt der Stadt waren wir bereits. Dort sieht man keine bedenken.
Wir würden gerne unseren Kniestock etwas erhöhen. Das Bauamt will das aber ablehnen.
Eine Befreiung von der festgesetzten Einfamilienhaus wird in Aussicht gestellt, eine Überschreitung der maximalen Kniestockhöhe wird nicht genehmigt.
Nun meine Fragen:
Habe ich richtig übersetzt?
Der Wunsch vom erhöhten Kniestock ist vom Tisch?
Was wurde genau mit dem Bauamt besprochen? Nur Einfamilienhaus erhöhen, oder auch die Traufhöhe?
Gibt es was Schriftliches?
wir haben unsere Baupläne letzte Woche mit unseren Nachbarn besprochen.
War das der Wunsch, die Empfehlung oder die Auflage des Bauamtes?
 
S

Snowy36

Ich würde auch nicht unter Straßenniveau den Eingang haben wollen.....vor allem wegen des Wassers.....

Aber wenn ihr nicht höher werdet als die Nachbarn neben euch dann gibt es doch für die hinter/neben Euch kein Problem? Wenn du die Beschränkung einhalten würdest und unterhalb der Strasse bleibst hab ich verstanden gibt es ja keine Höhenbegrenzung? Kann dem Nachbar doch egal sein wo dein OKFB anfängt oder hab ich was übersehen?
 
M

Mottenhausen

Die örtliche Situation ist für mich schwer vorstellbar, aber der Fakt, dass das am tiefsten liegende Grundstück im Baugebiet auch das am tiefsten stehende Haus hat, ist nicht überraschend. Und bei Hanglage: im Sinne von: Straße oben - Grundstück ab Straße abfallend ergibt sich dann die ungünstige Bausituation in Fließrichtung des Regenwassers. Wenn die seitlichen Abstände so groß sind, kann man das Haus auch nicht rücken, um die Situation zu verbessern? in Verbindung mit seitlichem Eingang oder Ähnlichem?
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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