B
bene1981
Hallo Otus, also da habe ich in der Tat keine Ahnung. Wir haben schlüsselfertig von einem Bauträger gekauft. Also gehe ich auch von einem entsprechenden Vertrag aus. Eine Abnahmeerklärung gab es noch nicht. Wir hatten einen Sachverständigen dabei, der vor Ort eine Mängelliste angefertigt hat, wobei sich der Bauträger/Verkäufer jedoch geweigert hatte diese zu unterzeichnen. Wir haben die Übernahme jedenfalls abgelehnt. Grund dafür waren allerdings die noch nicht fertiggestellten Bäder.Werkvertrag oder Bauträgervertrag?
Gab es eine förmliche Abnahme(erklärung) samt Protokoll?
Wurde 640 III Baugesetzbuch beachtet, die Abnahme also nur unter Rechtevorbehalt hinsichtlich der gerügten Mängel erklärt?
Zu 640 III sind wir also noch gar nicht gekommen. Aber danke für den Hinweis.
Leider habe ich vor Ort nicht nachgemessen. Allerdings sehe ich gerade, dass die Tür in den Plänen nach außen aufgeht und nicht nach innen :-) Abgesehen davon ist in den Plänen auch genug Platz. (siehe Anhang) - danke auch hier für den Hinweis.Bei Bild 1 mal einen Winkel ranhalten...dann sollte man doch schnell sehen, was hier schief ist...ich hätte ja noch gesagt, dass vorne dicker verputzt ist...aber das wäre dann doch ein wenig extrem...
Bei Bild 2 ist die gesamte Öffnung ein wenig knapp bemessen...hier hätte der Fensterbauer beim ausmessen wohl aufpassen sollen. Hast du die Öffnung mal nachgemessen? Was steht in den Plänen dazu (wie breit)? Bzw. wird ja auch der Türgriff an die Wand anschlagen???