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Nehmen wir einmal an, der Bauherr beantragt den Anschluss an das Trinkwasser-Versorgungsnetz.
Nach Erhalt des Angebotes durch den Wasserversorger stellt der Bauherr fest, dass nicht nur der Wasserhausanschluss (Grundpreis + Anschlusslänge je Meter) berechnet werden, sondern auch ein Baukostenzuschuss in erheblicher Höhe.
Vor dem Kauf des Grundstückes war das Baugebiet unerschlossen.
Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Veräußerer alle öffentlichen Lasten i. S. es § 436 Baugesetzbuch, also Erschließungskosten, Anliegerbeiträge und Kostenerstattungen nach dem Baugesetzbuch trägt.
Ist der Baukostenzuschuss nicht bereits im Kaufpreis des Grundstückes abgedeckt bzw. muss nicht der Veräußerer die Kosten hierfür tragen?
Nach Erhalt des Angebotes durch den Wasserversorger stellt der Bauherr fest, dass nicht nur der Wasserhausanschluss (Grundpreis + Anschlusslänge je Meter) berechnet werden, sondern auch ein Baukostenzuschuss in erheblicher Höhe.
Vor dem Kauf des Grundstückes war das Baugebiet unerschlossen.
Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Veräußerer alle öffentlichen Lasten i. S. es § 436 Baugesetzbuch, also Erschließungskosten, Anliegerbeiträge und Kostenerstattungen nach dem Baugesetzbuch trägt.
Ist der Baukostenzuschuss nicht bereits im Kaufpreis des Grundstückes abgedeckt bzw. muss nicht der Veräußerer die Kosten hierfür tragen?