B
Bauexperte
Hallo,
Und noch ein Hinweis. Du schriebst an einer Stelle: "habe auch schon angeboten, im Gegenzug einer Verrechnung( also Gutschrift der Standardkosten), die Sanitärausstattung selber zu besorgen, das wurde vehement abgelehnt, wenn dann nur zum Selbsteinbau auf eigene Verantwortung und ohne Gutschrift!"
Das kann sich Dein GU abschminken, das läuft so nicht. Er muß auf Deinen schriftlichen Wunsch hin, das Gewerk Sanitär herausnehmen. Er muß dann für diese sogenannte Eigenleistung aber keine Gewährleistung übernehmen und auf die möglichen Risiken bei Fremdvergabe hinweisen. Gleichzeitig mußt Du Dir seine "anrechenbaren Leistungen" zum Gewerk abziehen lassen. Das bedeutet übersetzt: hat er schon das Gewerk vergeben und entstehen ihm durch eine Aufhebung der damit in Zusammenhang stehenden Verträge Kosten, so kann er sie incl. einer "Aufwandsentschädigung" (nenne ich es einmal) für ihn selbst, von einer möglichen Gutschrift abziehen. Rausnahme des Gewerkes Sanitär und Gewinn ohne Leistung/Gutschrift behalten, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Genaueres weiß ein RA Deines Vertrauens.
So viel zum Thema "Das Architekturbüro hat das Projektmanagement" :rolleyes:
Freundliche Grüße
Der genannte Preis bezieht sich auf eine Doppelhaushälfte incl. Grundstück, nehme ich an. Der ausgewiesene Preis des Gewerkes Sanitär würde imho knapp so hinkommen; große Sprünge in Sachen Sanitärobjekte sind bei dieser Preisgestaltung nicht vorgesehen.Nun ja, uns wurde diese Doppelhaushälfte generell als sehr hochwertig verkauft, sprich hochwertige Ausstattung, ich denke bei einem Preis von TEU 295.000 kann man das durchaus auch erwarten..Allein das Gewerk Sanitär, Solar, Heizung beinhaltet TEU 23.500
Wo soll denn bei der o.g. Zahl/Gewerk Sanitär Luft für TEUR 8 für Sanitärobjekte sein? Wenn ich richtig liege, liegt der Anteil Sanitärobjekte imho bei max. TEUR 4. Es sei denn, die TEUR 8 beziehen sich auf eine vom Gewerk Sanitär losgelöste Zahl/als eigenständig zu betrachtendes Gewerk?allein nur für die Ausstattung, da gibts aber für TEU 8.000 doch schon ein paar tolle Sachen..
Also primär heiße Luft mit null Verantwortung, da die einzelnen Gewerke in der Haftung sind, aber einen Obolus in Höhe gute 15-17% der Vertragssumme + Kosten externer Bauleiter? Dies würde auch das restriktive Vorgehen des Sanitärbetriebes erklären, da seine vertraglich geschuldeten Leistungen ein "Mitnahmegeschäft" oder ein Füllen seiner Auftragsbücher darstellt - qua Gewinn nur über Aufmusterung möglich.Das Architekturbüro hat das Projektmanagement ( Vertrags, Akquisition-und Vergabemanagement) mit Bauleiter usw.
Anders kann es bei der Zahl Gewerk Sanitär auch nicht sein und sollte Dein Einwand - Sanitärobjekte TEUR 8 - tatsächlich im Gesamtpreis Gewerk Sanitär enthalten sein, wirst Du wohl das italienische Produkt verbaut bekommen.Es wird eine Gasheizung, Gasbrennwerttherme...kam noch nicht zur Sprache, das ist ja das seltsame, wir haben keine Ahnung welche Art usw... Es ist jedenfalls vertraglich von einer Gasheizungsanlage die Rede...
Und noch ein Hinweis. Du schriebst an einer Stelle: "habe auch schon angeboten, im Gegenzug einer Verrechnung( also Gutschrift der Standardkosten), die Sanitärausstattung selber zu besorgen, das wurde vehement abgelehnt, wenn dann nur zum Selbsteinbau auf eigene Verantwortung und ohne Gutschrift!"
Das kann sich Dein GU abschminken, das läuft so nicht. Er muß auf Deinen schriftlichen Wunsch hin, das Gewerk Sanitär herausnehmen. Er muß dann für diese sogenannte Eigenleistung aber keine Gewährleistung übernehmen und auf die möglichen Risiken bei Fremdvergabe hinweisen. Gleichzeitig mußt Du Dir seine "anrechenbaren Leistungen" zum Gewerk abziehen lassen. Das bedeutet übersetzt: hat er schon das Gewerk vergeben und entstehen ihm durch eine Aufhebung der damit in Zusammenhang stehenden Verträge Kosten, so kann er sie incl. einer "Aufwandsentschädigung" (nenne ich es einmal) für ihn selbst, von einer möglichen Gutschrift abziehen. Rausnahme des Gewerkes Sanitär und Gewinn ohne Leistung/Gutschrift behalten, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Genaueres weiß ein RA Deines Vertrauens.
So viel zum Thema "Das Architekturbüro hat das Projektmanagement" :rolleyes:
Freundliche Grüße