11ant
Ich habe mir den Bebauungsplan nun angesehen. Die darin erwähnten "extra Anlagen 1.1. bis 1.3" mit Geländeschnitten fand ich nicht, aus denen könnten erklärende Beispiele entnehmbar sein.
Formaljuristisch erscheint mir der Plan angreifbar, da die Formulierung zur Zahl der Vollgeschosse widersprüchlich ist und damit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Allerdings hat ihn wohl in 13 Jahren noch niemand angegriffen, wenn er anhaltend gültig ist.
Mit Verstand (und Kenntnis regionaler Gepflogenheiten) gelesen, kann man ableiten, daß die eingeschossigen Häuser wie "Anderthalbgeschosser" aussehen sollen, das Bauamt sich aber nicht daran stört, wenn diese Dachgeschosse rechtlich Vollgeschosse sind (im Sinne von mehr als 3/4 so groß wie das Erdgeschoss); gleiches gilt für Souterraingeschosse (die könnten rechtlich Vollgeschosse sein, wenn sie im Mittel mehr als 1,40 m aus dem Boden herausschauten).
Der Wille des Planaufstellers ist hier offenbar die äußerliche Fränkischkeit der Baukörper (keine oder nur mäßige Kniestöcke, keine Flachdachhäuser mit Staffelgeschossen).
Auch zu den Gauben äußert sich der Plan: die sollen echte Gauben sein, d.h. mit einem Stückchen Dach darunter - also nicht als "Zwerchhäuser" (wie sie heißen, wenn sie direkt aus der Außenwand Hochwachsen).
Formaljuristisch erscheint mir der Plan angreifbar, da die Formulierung zur Zahl der Vollgeschosse widersprüchlich ist und damit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Allerdings hat ihn wohl in 13 Jahren noch niemand angegriffen, wenn er anhaltend gültig ist.
Mit Verstand (und Kenntnis regionaler Gepflogenheiten) gelesen, kann man ableiten, daß die eingeschossigen Häuser wie "Anderthalbgeschosser" aussehen sollen, das Bauamt sich aber nicht daran stört, wenn diese Dachgeschosse rechtlich Vollgeschosse sind (im Sinne von mehr als 3/4 so groß wie das Erdgeschoss); gleiches gilt für Souterraingeschosse (die könnten rechtlich Vollgeschosse sein, wenn sie im Mittel mehr als 1,40 m aus dem Boden herausschauten).
Der Wille des Planaufstellers ist hier offenbar die äußerliche Fränkischkeit der Baukörper (keine oder nur mäßige Kniestöcke, keine Flachdachhäuser mit Staffelgeschossen).
Auch zu den Gauben äußert sich der Plan: die sollen echte Gauben sein, d.h. mit einem Stückchen Dach darunter - also nicht als "Zwerchhäuser" (wie sie heißen, wenn sie direkt aus der Außenwand Hochwachsen).