11ant
Schau´ mal da: https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung.25647/page-80 - da wird gerade ganz frisch etwas ähnliches diskutiert. Eine Maßangabe ist nur so viel wert, wie
a) die Bezugsgröße genannt wird, d.h. gilt die Maueröffnung ab Roh- oder Fertigfußboden;
b) sie wahr ist, d.h. es gibt Toleranzen, und, siehe a, Missverständnisse bei der Ausführung;
c) klar ist, worauf sie sich bezieht, d.h. die reine Tür oder mit Rollladenkasten.
a) die Bezugsgröße genannt wird, d.h. gilt die Maueröffnung ab Roh- oder Fertigfußboden;
b) sie wahr ist, d.h. es gibt Toleranzen, und, siehe a, Missverständnisse bei der Ausführung;
c) klar ist, worauf sie sich bezieht, d.h. die reine Tür oder mit Rollladenkasten.