Grundriss unserer Doppelgarage - Ideen, Feedback?

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S

sco0ter

Hallo,

ich habe hier zwei mögliche Entwürfe für unsere geplante Doppelgarage angehangen.

Das Grüne wäre die Idee für die Lage und Form der Garage. Das Haus steht schon.
Oben im Bild ist Norden, die Garage käme also in den Norden.

Im Westen geht's etwas runter, d.h. dort auf die Grenze bräuchte man erst noch ca. 2m Stützmauer, darauf die Garage. Generell lässt sich mit dem westlichen Grundstücksteil wenig anfangen, da ist nur der hässliche Hof des Nachbarn.

Variante 1: Direkt auf die Grenze, wodurch aber ein Trapez entsteht.

Variante 2:
Eine Ecke einbauen, um zwar der Grundstückslinie zu folgen, aber rechte Winkel zu haben. Wir würden ca. 1,3qm unseres Grundstücks verschenken, bzw. ungenutzt lassen. Evtl. wird der Bau minimal günstiger dadurch.

Variante 3:
Nur den oberen Stellplatz als Garage ausführen, den unteren als Carport und Durchgang. Allerdings sehe ich nicht wofür wir einen Durchgang dort brauchen. Es ist sowieso steil dort. Fällt eher raus.

Weiteres Problem: Östlich steht ein Baum, der eigentlich ganz schön ist und eigentlich dort gar nicht stehen dürfte wegen "Sichtschutzbereich". Ca. unterhalb der Angabe "7.95". Den müssten wir fällen, um die Einfahrt richtig nutzen zu können. Vielleicht habt ihr dazu auch noch Ideen?

Was meint ihr? Habt ihr noch weitere Ideen? Ich persönlich finde Variante 2 etwas schöner, da symmetrischer (rechtwinkliger).
grundriss-unserer-doppelgarage-ideen-feedback-294198-1.png

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11ant

11ant

Wenn Du sowieso aus KO bist, empfehle ich Dir in NR (Heimbach) den Garagenbauer Bimsfertigbau Hoffmann. Die bauen aus Bimsdielen Garagen (komplett) vor Ort, auf Maß und auch schräg grenzfolgend.
 
S

sco0ter

Ja, habe ich schon mal von gehört. Aber soweit ich weiß, setzen die ein Fundament/Bodenplatte voraus. Und das müsste man ja dann auch entweder trapezförmig oder versetzt machen, wie in den Bildern.
 
E

Escroda

Im Westen geht's etwas runter
Schaffst Du es trotzdem mit der mittleren Wandhöhe unter 3,20m zu bleiben (§8 (9) a) Landesbauordnung) ? Wenn ja, rate ich zu Variante 1. Die Dreiecke aus Variante 2 entwickeln sich entweder zu ungenutzten Schmutzecken oder bei einem angespannten nachbarlichen Verhältnis zu Streittriggern.
Östlich steht ein Baum
Ich bin froh um jeden gesunden Stadtbaum, der nicht gefällt werden muss, aber nicht zu jedem Preis. Wenn der nördliche Teil der Garage überwiegend bestimmungsfremden Sachen Unterstand bieten wird, lass ihn stehen, ansonsten pflanze einen neuen im Garten.
 
S

sco0ter

Schaffst Du es trotzdem mit der mittleren Wandhöhe unter 3,20m zu bleiben (§8 (9) a) Landesbauordnung) ?
Was heißt das genau? Die gesamte Wand darf 6,40m hoch sein?

Also die Stützmauer muss wohl ca. 150cm hoch sein. Dann käme dort die Garage drauf von wohl 250cm Höhe. Insgesamt würde die Nachbarin also auf eine 4m hohe Wand schauen.
 
M

Mottenhausen

Variante 1 lässt sich besser nutzen, da eine durchgehende Wand als Regalträger zur Verfügung steht.

Übrigens würde ich dem Nachbar kein Land zur Nutzung überlassen, denn darauf läuft es ja hinaus? Wie willst du sonst dort hinten Grünpflege betreiben, du kommst ja nichtmal mehr selbst ran.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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