Ein Verkauf ist erst vollzogen, wenn der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Bis dahin kann der Verkäufer über seine Immobilie frei bestimmen.
Ob Sie das Geld von dem jetzigen Mieter wieder bekommen, wird sich letztendlich zeigen. Es wird darauf ankommen, ob Sie die Zahlung auch nachweisen können. Gab es diesbezüglich einen Vertrag?
Schadenersatzansprüche gegen die Maklerin können Sie bei Verletzung von Nebenpflichten geltend machen. Insbesondere sehe ich hier die Aufklärung-, Beratungs-, Nachprüfungs- und Erkundigungspflichten. Da aber Haftungsfragen eher Einzelfallentscheidungen sind, sollten Sie sich an einen sachkundigen Fachanwalt wenden.
Möglich wäre eine außergerichtliche Einigung in Form eines Mediationsverfahres zwischen Ihnen und
- der Maklerin
- des Mieters
- des Verkäufers.