Leider sind in deinem Plan keine Höhen angegeben, dann könnte ich es anschaulicher erklären. Ich versuch's trotzdem mal:
Die Höhe der Garagenwände, die weniger als 3m von der Grenze entfernt sind (bei Variante 1 also die schräge Wand bei 6.445), darf im Mittel 3,20m nicht überschreiten. Wenn Du an der nord-westlichen Garagenecke vom natürlichen Gelände bis zur Oberkante der Garagenwand 3,00m misst und an der süd-westlichen Ecke 3,40m, dann ist die mittlere Wandhöhe (3,00+3,40)/2=6,40/2=3,20 also zulässig. Bei nicht geradlinigem Geländeverlauf muss man ggf. mehr Punkte messen: (3,00+2,80+4,00)/3=3,27 => nicht zulässig. Im Extremfall muss die Ansichtsfläche der Wand ermittelt werden (z.B. durch CAD-Programm) und durch die Wandlänge geteilt werden (25m²/6,445m=3,88m => nicht zulässig).
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, gibt es die Stützmauer noch nicht; die neue Wand soll 4m hoch werden. Damit löst die Garage Abstandsflächen aus, die eine bauordnungsrechtliche Regelung mit dem Nachbarn erfordern (in RP vermutlich Baulast).