Climbee
Mir ist, wie dem Elefanten, auch nicht ganz klar, ob es hier nun einen Bebauungsplan gibt oder nach §34 eingefügt werden kann.
Bei §34 könnt ihr euch durchaus auf die Hinterfüße stellen und die Chancen, damit durch zu kommen, sind da nicht schlecht. Einschränkend sind hier einzig die Abstandsflächen. Einfügung bedeutet nämlich nicht zwingend, daß ihr den gleichen Stil wie die umgebende Bebauung machen müßt, sondern daß die Art und Weise der Bebauung sich einfügen muß.
Also ihr werdet kaum ein mehrstöckiges Mietshaus mit zig Parteien in ein Gebiet mir vorwiegend Einfamilienhäusern stellen dürfen, kein Gewerbebau in einer Wohngegend etc.
Sehr vielen Gemeinderäten ist das nicht bewußt; die scheitern an ihrem Nichtwissen und sind überzeugt, daß Einfügung bedeutet, daß das neue Haus ausschauen muß, wie die drumherum. Genau das stimmt aber nicht.
Wenn ihr genügend Platz habt und die vorgeschriebenen Abstandsflächen es zulassen, steht m.E. einem Einfamilienhaus mit einem Kniestock von 2m eigentlich nichts entgegen. Auch wenn der Gemeinderat es gerne schwäbisch-dörflich hätte bzw. das, was er sich darunter vorstellt (sehr oft zwei Paar Stiefel...).
In dem Fall mein guter Rat: fähigen Architekten suchen und über die übergeordnete Baubehörde gehen (i.d.R. LRA). Der Architekt sollte seine Verbindungen zu ebendieser Baubehörde haben und bereit sein, sich für das Baugesuch einzusetzen. Da kann man weit mehr raus holen als sich so ein Gemeinderat in seinen kühnsten (Alp-)Träumen vorstellt und bleibt trotzdem noch immer hübsch brav innerhalb der Grenzen des §34.
Anders sieht es natürlich aus, wenn es einen geltenden Bebauungsplan gibt. Da seid ihr sehr viel mehr eingeschränkt und da sind die Vorgaben für Kniestock, Dachform etc.sehr wohl bindend.
200qm ebenerdig sind durchaus möglich, brauchen aber eine gute, durchdachte Planung. Ggf. als Winkelbungalow oder mit versetzten Bereichen. Da gibt es viele und durchaus interessante und schöne Möglichkeiten. I.d.R. wird ein Bungalow allerdings teurer kommen als die gleiche qm-Anzahl auf zwei Etagen verteilt.
Wenn auch Dachschrägen verzichtet werden kann, dann würde ich das auch immer tun. Gemütlichkeit kann man auch anders erreichen und muß sich beim Einrichten nicht so sehr einschränken.
Bei §34 könnt ihr euch durchaus auf die Hinterfüße stellen und die Chancen, damit durch zu kommen, sind da nicht schlecht. Einschränkend sind hier einzig die Abstandsflächen. Einfügung bedeutet nämlich nicht zwingend, daß ihr den gleichen Stil wie die umgebende Bebauung machen müßt, sondern daß die Art und Weise der Bebauung sich einfügen muß.
Also ihr werdet kaum ein mehrstöckiges Mietshaus mit zig Parteien in ein Gebiet mir vorwiegend Einfamilienhäusern stellen dürfen, kein Gewerbebau in einer Wohngegend etc.
Sehr vielen Gemeinderäten ist das nicht bewußt; die scheitern an ihrem Nichtwissen und sind überzeugt, daß Einfügung bedeutet, daß das neue Haus ausschauen muß, wie die drumherum. Genau das stimmt aber nicht.
Wenn ihr genügend Platz habt und die vorgeschriebenen Abstandsflächen es zulassen, steht m.E. einem Einfamilienhaus mit einem Kniestock von 2m eigentlich nichts entgegen. Auch wenn der Gemeinderat es gerne schwäbisch-dörflich hätte bzw. das, was er sich darunter vorstellt (sehr oft zwei Paar Stiefel...).
In dem Fall mein guter Rat: fähigen Architekten suchen und über die übergeordnete Baubehörde gehen (i.d.R. LRA). Der Architekt sollte seine Verbindungen zu ebendieser Baubehörde haben und bereit sein, sich für das Baugesuch einzusetzen. Da kann man weit mehr raus holen als sich so ein Gemeinderat in seinen kühnsten (Alp-)Träumen vorstellt und bleibt trotzdem noch immer hübsch brav innerhalb der Grenzen des §34.
Anders sieht es natürlich aus, wenn es einen geltenden Bebauungsplan gibt. Da seid ihr sehr viel mehr eingeschränkt und da sind die Vorgaben für Kniestock, Dachform etc.sehr wohl bindend.
200qm ebenerdig sind durchaus möglich, brauchen aber eine gute, durchdachte Planung. Ggf. als Winkelbungalow oder mit versetzten Bereichen. Da gibt es viele und durchaus interessante und schöne Möglichkeiten. I.d.R. wird ein Bungalow allerdings teurer kommen als die gleiche qm-Anzahl auf zwei Etagen verteilt.
Wenn auch Dachschrägen verzichtet werden kann, dann würde ich das auch immer tun. Gemütlichkeit kann man auch anders erreichen und muß sich beim Einrichten nicht so sehr einschränken.