Ach so, dass mit dem Keller hab ich unterschlagen wegen der Bodenplatte... hm
stellen wir uns vor im Norden 0,5m abzugraben und unten 1,5m aufzufüllen.
Dürft Ihr das denn? Ein Grundstück wird ja nicht besser: auf der einen Seite aufzufüllen und zur Grenze muss alles sein wie gehabt. Ihr baut Euch dadurch ja eine noch größere Hürde im Garten. Wollt Ihr den nicht benutzen?
Die Firstrichtung des Dachs wäre eingehalten, das Satteldach (auf dem Flachdach) steht in Ausrichtung der geforderten Firstrichtung.
Wo kann man das sehen? Ich seh ein Cube mit einem zu kleinem „Party-Hut“ , zumindest irgendeine lächerliche Spitze, Kante da oben. Meins ist das nicht.
Ich frage mich auch, warum man sich so quer gegen die Eigenschaften seines Grundstücks kämpft und alles anders machen will. Ich mag sehr gern Individualität, hab selbst so etwas wie viele andere bei uns auch(man muss ja kein
Viebrockhaus bauen), aber der Bebauungsplan hat insofern seinen Sinn, dass ein unsichtbares Band alle Häuser zu einer Einheit zusammenfügen kann. Das ist der Sinn eines B-Plans.
Man kann ein Grundstück so ziemlich vergewaltigen mit diesen Aufschüttungen und auch einem Haus, was nicht dazu passen wird. Hier würde ich allerdings sagen, dass das Haus auch noch vergewaltigt wird, indem es dieses Partydach bekommt.
z.B. gemauerter Kamin hat niemand im Freundeskreis
Was verstehst Du unter einem gemauerten Kamin?
So ist es. Wie ein kleines Geschwür, soweit man sehen kann.
Definiere Dach! Und nicht die Befreiung vom Garagendach. Ich sehe ein übergeordnetes Flachdach mit einem gestaffelten Pult oder so...