Grundriss Kubus 150qm Eure Meinungen!

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S

Stussy

Ja es wird eine Doppelgarage mit ca 6x6m. Nein, die 5m Baulinie darf ich nicht überschreiten. Somit ist die Garage im Westen nicht möglich. Geht somit nur östlich vom Haus.

Des Weiteren soll die Zufahrt auch als Stellplatz für Gäste genutzt werden. In der Privatstraße ist kein parken möglich.
 
Y

ypg

Geht somit nur östlich vom Haus.
Sag nicht, es geht nichts außer Osten.

Erstens: 20 x 30 ist prädestiniert für längliche Häuser.
Die Baulinie zieht das Haus außerdem überall hin, nur nicht ins Quadrat oder annähernd dahin.
Da ein Hausentwurf nicht mal so in 1,2 Stunden gemacht ist, hab ich auch keinen, aber hier mal ein Beispiel, wenn man mal anders als Standard an den Entwurf geht. Damit ist nicht gesagt, dass der ein oder andere besser ist... ihr habt Euch eh jetzt in euren Entwurf eingeschossen, mag er auch noch so schlecht sein.. aber es zeigt, dass es auch andere Optionen gibt, die auch etwas für sich haben.
Für Oma hab ich jetzt noch keine Lösung gefunden.
grundriss-kubus-150qm-eure-meinungen-300208-1.jpeg
 
montessalet

montessalet

Ist das, weil ihr so denkt oder ist das, weil es so vorgegeben ist?

Nochmal deshalb ..


halt 5 m mindestens von der Westseite links entfernt und das Haus schmaler und dafür breiter.
Er hat ja geschrieben, dass man ausschließlich von der Privatstraße auf das Grundstück fahren darf. Das macht rein erschliessungstechnisch auch Sinn: Ansonsten wäre die private Stichstrasse sinnlos resp. würde gar nicht gebraucht.

Unter der Prämisse gibt es keinen anderen Weg!
 
kbt09

kbt09

Grundsätzlich werden die Stichstraßen benötigt, um die hinteren Grundstücke zu erschließen

Parz. 38 z. B. wird von der Hauptstraße erschlossen.

Das hier nimmt schon recht viel Fläche ein:
grundriss-kubus-150qm-eure-meinungen-300221-1.png


Es fehlt ja auch im Eingangsbeitrag Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl .. ich weiß nicht, ob das schon mal gefallen ist.

Mir würde ja eher ein breites Gebäude vorschweben z. B.

grundriss-kubus-150qm-eure-meinungen-300221-2.png


OG ebenfalls gespiegelt dazu müßte man überarbeiten
grundriss-kubus-150qm-eure-meinungen-300221-3.png


Wäre dann von links:
5m Baugrenze - 15 m Haus - 6m Garage ... bleiben noch 4 m Breite
und von planoben
3m + 1m wg. Zuwegung, 7,8 m Haus, bleiben nach planunten 9 m Grundstückstiefe

Frage dazu, wäre denn von der Hauptstraße ein Personenweg als Zuwegung zur Haustür möglich?

Haustiefe hier noch 7,8 m, insgesamt kann man da sicherlich mit dem angedeutetem Raumprogramm vom TE noch etwas einsparen um auf eine ähnliche Grundfläche zu kommen, wie mit dem bisher geplantem Haus.

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Du hast den Hauswirtschaftsraum/Technikraum Richtung Hauptstraße gelegt. Erfolgt die Erschließung von dort? Wäre nicht auch in die andere Nordecke vom Haus möglich?
 
montessalet

montessalet

Grundsätzlich werden die Stichstraßen benötigt, um die hinteren Grundstücke zu erschließen

Parz. 38 z. B. wird von der Hauptstraße erschlossen.

Es fehlt ja auch im Eingangsbeitrag Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl .. ich weiß nicht, ob das schon mal gefallen ist.

Mir würde ja eher ein breites Gebäude vorschweben
Wäre dann von links:
5m Baugrenze - 15 m Haus - 6m Garage ... bleiben noch 4 m Breite
und von planoben
3m + 1m wg. Zuwegung, 7,8 m Haus, bleiben nach planunten 9 m Grundstückstiefe

Frage dazu, wäre denn von der Hauptstraße ein Personenweg als Zuwegung zur Haustür möglich?

Haustiefe hier noch 7,8 m, insgesamt kann man da sicherlich mit dem angedeutetem Raumprogramm vom TE noch etwas einsparen um auf eine ähnliche Grundfläche zu kommen, wie mit dem bisher geplantem Haus.
Ist schon klar, dass die Stichstrassen zur Erschliessung der hinteren Grundstücke nötig sind. Für den TE ist es einfach doof, dass er von da den Zugang (Zufahrt) machen muss (das müsste man m.E. wirklich klären, ob das wirklich so sein muss). Wenn es denn trotzdem so sein muss, sehe ich auch eher ein längliches Gebäude und die Garage möglichst weit im Osten. Das mit dem Fussweg zum Haus ist auch noch offen - muss man in Zusammenhang mit der Zufahrt abschliessend klären.

Ich habe jetzt mal eine gleiche Konstellation in einem anderen Baugebiet angeschaut: Da darf die Zufahrt direkt von der Strasse erfolgen und die Stichstrassen sind ausschließlich für die hinteren Bauplätze geplant. Das erscheint logischer und ermöglicht eine bessere Bebauung. Vielleicht muss man trotzdem mal bei der Gemeinde nachfragen, wie das mit dem Bebauungsplan denn wirklich gemeint ist.
So oder so wird es eine "enge Angelegenheit"....
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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