Gehe zu einem Gutachter, am besten einen den du kennst und der beim Finanzamt zugelassen ist. Lasse ihn die Wohnung möglichst niedrig bewerten, aber nicht so tief, dass das Finanzamt es anzweifelt.
Haben wir so gemacht. Nach einem Jahr kannst du immer noch verkaufen.
So kannst du eine Menge Erbschaftssteuer sparen. Wenn du mit dem Erblasser nicht verwandt warst, ist der Freibetrag ja nur 20.000 €, sodass da einiges an Steuern anfällt.
Daher vielleicht doch besser vermieten, wobei da auch Steuern fällig werden.