Haus erweitern oder Schnapsidee

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Winniefred

Winniefred

Ich bin zwar auch eher für eigene Zimmer für jedes Kind, aber in dieser Konstellation gebe ich den anderen recht. Die zwei kleinen sind nah beieinander und können sich ein Zimmer teilen, bis der Große raus ist. Ich bin mit 18 raus. Das Zimmer der Kleinen kann man sicher bei Bedarf auch zumindest optisch in 2 Bereiche abteilen, zB mit Raumtrennern (Regale bis zur Decke zB). Ich glaube ich würde das so machen, statt wegen der paar Jahre jetzt so viel Geld und Zeit zu investieren in Wohnfläche, die ihr dann kurz später gar nicht mehr braucht.
 
Basti2709

Basti2709

Es gab schon mal jemanden hier, vor ca. 1/2 Jahr, der hatte das gleiche vor. Satteldachhaus, einzige Möglichkeit war nach hinten raus, im Prinzip so wie bei Euch, nur auch unten mit Erweiterung.
Das Schlafzimmer haben sie als Durchgangssvhrankzimmer genommen. Schöne Einbauschränke in der Schräge, dass ein Gang zu den beiden Zusatzräumen entsteht. Unten wollten sie ihr Schlafzimmer mit Bad machen.
Aber er hat sich, bevor er hier vorstellig wurde, über die Grundflächenzahl etc informiert.

Und jetzt bin ich da, wo ich mich wundere: wenn Du 2015 selbst gebaut hast, dann solltest Du wissen, dass man nicht einfach alles machen kann. Zum einen gibt der Bebauungsplan vor, wie groß zu bauen darfst, zum anderen gibt es die Statik.
Ein Carport wird eine Dachlast von 150? haben?! Das reicht nicht für Bodenplatte, Mauerwerk und Dach. Auch die Garage nicht.

Und ich rate mal, es ist sehr wahrscheinlich, dass Du nur 1-geschossig bauen darfst, Du machst aus dem Haus aber einen 2-Geschosser.
Wie sieht denn der Bebauungsplan aus?
Wieviel ist schon bebaut, wieviel darf noch?
Darf dort, wo geplant, noch was hin?(Grenzbebauung gibt es wohl nicht)

Wenn das Bauamt bzw der Bebauungsplan nicht dagegen spricht, muss eine Zeichnung im Bauantrag vorliegen, eine vom Architekt mit Statik und allem.
Anbei mal der anonymisierte Bebauungsplan...wir haben aber eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Überschreitung des Baufeldes nach Westen um 50 cm und Erhöhung der Traufhöhe auf 6,40 Meter. Grundflächenzahl kann auch auf 0,3 erhöht werden.

Das Dach vom Carport liegt auf 2 Stützen an der Hauswand und der Mauer von der Garage auf. Am Haus müsste dann wohl eine zusätzliche Mauer gesetzt werden, die Vorhandene Mauer des Hauses wird man wohl nicht verwenden können...???...die Fundamente für die Stützen sind 1 Meter tief.

Die Garage ist aus 24 Gasbetonsteinen gemauert. Fundament darunter ist ein Streifenfundament mit 1,0 Meter Tiefe. Das wurde als einziges an der Garage von einer Baufirma ausgeführt.

Ich sage ja, das bisherige Dach runter und eine Betondecke (vlt. Filigrandecke) oben drauf...darauf dann ansetzen mit dem oberen Anbau. Das müsste aber dann endgültig ein Statiker sagen. Aber vlt. sagt ihr ja auch gleich, das 24er Steine nicht tragend sind für das untere Gebilde...???
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M

Maria16

Das kann am Schluss wirklich nur ein Statiker entscheiden, aber es kommt ja z. B. auch darauf an, welche Strecken freitragend überbrückt werden sollen.
 
M

Matthew03

Nochmal die Nachfrage: du willst das erst in 3-4 Jahren realisieren?
Das heißt, würde mein skizziertes Szenario eintreffen hättest du diesen finanziellen und vor allem auch zeitintensiven Kraftakt für ca. 5 Jahre der Nutzung bewältigt.
Stelle dir daher auch die Frage: wie sehr ärgert es mich im Nachhinein, dass ein Zimmer nach dieser relativ kurzen Zeit dann für einige Jahre, später dann 3 Zimmer für viele Jahre leer stehen? Für 50-60k Euro könntest du auch alternativ jedes Jahr zweimal zusätzlich in Urlaub, ohne gerackert zu haben, dafür viel Zeit mit den Kindern verbracht..

Im Endeffekt entscheidest du - und die genehmigenden Behörden - das Ganze, aber für mich wäre das direkt abgehakt bei diesen Rahmenbedingungen. An nem gemeinsamen Zimmer im Kindesalter ist noch keiner gestorben, dazu die Zeit-und Kostenersparnis, wär für mich eine einfache Entscheidung.

Aber um auf die Frage zurück zu kommen: keine Schnapsidee, nein. Aber in diesem Fall nicht lohnenswert.
 
E

Escroda

Anbei mal der anonymisierte Bebauungsplan
Das ist nicht der Bebauungsplan.
Überschreitung des Baufeldes nach Westen um 50 cm
Meinst Du Osten und 61cm? Im Westen hast Du noch zusätzlich eine Abstandsflächenunterschreitung. Ist die per Baulast gesichert? Die müsste dann erweitert werden.
Erhöhung der Traufhöhe auf 6,40 Meter
Wozu? Die habt ihr doch gar nicht.
Grundflächenzahl kann auch auf 0,3 erhöht werden.
Aber nur durch die Nebenanlagen nach 19 (4) Baunutzungsverordnung. Sollte bei dem großen Grundstück aber kein Problem sein.
An nem gemeinsamen Zimmer im Kindesalter ist noch keiner gestorben
Vermutlich nicht, ich würd' aber auch für jedes Kind ein eigenes Zimmer haben wollen. Dazu würde ich den Carport verlegen und an der bisherigen Stelle einen eingeschossigen Anbau für Schlafzimmer und Ankleide erstellen. Zugang durch Hauswirtschaftsraum oder besser kleinen Flur durch Trennwand bauen und Durchbruch da, wo jetzt die Waschmaschine eingezeichnet ist.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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