fordert die Stadt ja das auf beiden Seiten eine Hecke ist, was so aber gar nicht im Bebauungsplan steht.
Doch. Das wäre der integrierte Zaun.
Wo soll die Hecke sonst hin als auf bzw. an die Grundstücksgrenze?
Genau da soll sie hin. So haben sich die Stadtplaner das vorgestellt. Eine gemeinsame Hecke auf die Grundstücksgrenze. Die Pflanzung wird zu gleichen Teilen bezahlt. Jeder pflegt seine Seite. Ich finde die Formulierung im Bebauungsplan auch eindeutig: Einfriedungen sind nur als Laubhecken ... zulässig. Dass da
zusätzlich noch Zäune erlaubt werden, ist ein Entgegenkommen der Stadtplaner, vermutlich deshalb, damit der junge Hund der jungen Familie nicht durch die junge und damit noch durchlässige Hecke auf eigene Faust die Nachbarschaft erkundet. Die Planer konnten sich wohl nicht vorstellen, dass Nachbarn auf die Idee kommen könnten, zwei blickdichte Zäune zu errichten.
Da dein Nachbar bereits Tatsachen geschaffen hat, müsst ihr euch wohl jetzt den Anweisungen der Stadt beugen. Und wenn die auf jeder Seite des bestehenden Zauns eine Hecke will, führt daran IMHO kein Weg vorbei.
Schaue auch mal in das für dich zuständige Nachbarschaftsrecht nach.
Nicht nötig. Der Bebauungsplan ist verbindlich.