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dobbelhaus
Hallo!
Bei uns in der Nähe entsteht ein Neubaugebiet und dort möchte ich ein Grundstück kaufen um ein Doppelhaus zu bauen. Jede Hälfte soll ca. 150m2 WF haben, dazu kommen noch 2 Garagen sowie 2 Stellplätze.
Das Grundstück hat die größe von 750m2, Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 0,8, TH 4,5m, FH 9,5m.
Ich war zur Beratung beim örtlichen Bauamt und man sagte, ich solle aufpassen mit Grundflächenzahl 0,4 und meinem Vorhaben, in die Dateils ging man aber nicht ein.
Das DH soll eine Grundfläche von ca. 15x15m, wo die Garagen gebaut werden, kann ich leider noch nicht sagen, auch nicht die Wege zu Garagen. Ich würde diese re. neben dem Wendehammer bauen aber es würde an Abstandsfläche zur Straße fehlen und diese nur in besonderen Fällen gestattet wird.
Angenommen, es muss eine lange Zufahrt zu Garagen gebaut werden und die Grundflächenzahl wird dadurch überschritten, würde das durchgehen? Ich habe nämlich davon gelesen, dass Überschreitungen bis zu 50% für Nebenanlagen (Zufahrten etc.) toleriert werden (NRW).
Was sagt ihr dazu?
Bei uns in der Nähe entsteht ein Neubaugebiet und dort möchte ich ein Grundstück kaufen um ein Doppelhaus zu bauen. Jede Hälfte soll ca. 150m2 WF haben, dazu kommen noch 2 Garagen sowie 2 Stellplätze.
Das Grundstück hat die größe von 750m2, Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 0,8, TH 4,5m, FH 9,5m.
Ich war zur Beratung beim örtlichen Bauamt und man sagte, ich solle aufpassen mit Grundflächenzahl 0,4 und meinem Vorhaben, in die Dateils ging man aber nicht ein.
Das DH soll eine Grundfläche von ca. 15x15m, wo die Garagen gebaut werden, kann ich leider noch nicht sagen, auch nicht die Wege zu Garagen. Ich würde diese re. neben dem Wendehammer bauen aber es würde an Abstandsfläche zur Straße fehlen und diese nur in besonderen Fällen gestattet wird.
Angenommen, es muss eine lange Zufahrt zu Garagen gebaut werden und die Grundflächenzahl wird dadurch überschritten, würde das durchgehen? Ich habe nämlich davon gelesen, dass Überschreitungen bis zu 50% für Nebenanlagen (Zufahrten etc.) toleriert werden (NRW).
Was sagt ihr dazu?