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dobbelhaus
Eigentlich schon, siehe "EDIch sehe lt. Entwurf das dort keine Doppelhaushälfte geplant ist oder sehe ich das falsch?
Ansonsten lieber ein paar Mark mehr ausgeben und normales Einfamilienhaus bauen!
In wie weit Grundflächenzahl etwas toleriert wird kann ich leider nicht sagen.
Ansonsten wenn weiter Grundstücke frei sind, würde ich gerade in dem Bezug auch einige andere präferieren!
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig (§22
(2) Baunutzungsverordnung)"