C
Caspar2020
Der Nachbar kann da überhaupt nichts; es geht dem TE um den Abstand vorne zur strasseOder, bei 1,5 Meter Abstand, die Zustimmung (Eintrag ins Grundbuch als sogenannte Baulast) des Nachbarn einholen. Dann muss er die fehlenden 1,5 Meter Abstandsflächen theoretisch auf sein Grundstück übernehmen. Wenn er das überhaupt macht, wird dich das etwas kosten.
Sicher das du nicht bei dir 5m einhalten musst? Manchmal sehen BP das vor um einen 2. Stellplatz auf dem Grund vorzuhalten. Bzw eh aufgrund der örtlichen stellplatzsatzung das nötig ist.Da ich bald bauen will und die Doppelgarage, wo ich die haben möchte leider nicht den 3m Abstand zur Straße