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Caspar2020
Wenn es eine Stellplatz/parkplatzsatzung gibt dann müssen pro bestimmter Größe Wohneinheit eine gewisse Anzahl von Parkplätze auf eigenem Grund vorgehalten werden. Das hat nichts mit der Lage zu tun.Einen Stellplatz vor der Garage muss man doch nur vorweisen, wenn es einen fließenden Verkehr auf Straße existiert?
Siehe:Dann ist ja gut. Aber "dein" Bebauungsplan schließt Garagen zwischen Straße und vorderer Baugrenze aus
Die 3m gelten aber nicht für dein wunschgrubdstück... die anderen haben das baufenster näher an der Straße (da stimmt das mit den 3m).Garagen und Carports
In den Allgemeinen Wohngebieten sind Garagen und Carports in den Vorgärten (Bereiche zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer bzw. seitlicher Baugrenze und deren Verlängerung zu den Grundstücksgrenzen) unzulässig. Stellplätze sind hier ausnahmsweise zulässig, wenn durch Stellplätze, Zufahrten und Zuwegungen nicht mehr als 50 % der Vorgartenfläche befestigt oder versiegelt wird